Auftrag geschrieben am 02.03.2010 11:24:32
Baustelle mit polnischen Bauarbeitern: rechtliche Beratung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommenich möchte gerne ein Haus komplett umbauen, renovieren, das Dach austauschen, einfach eine komplette Sanierung.
Um Kosten zu sparen, habe ich auf sog. Handwerkerauktion im Internet entsprechende Ausschreibungen getätigt um günstige Bauarbeiter zu finden. Ich habe mit in die Aktionen rein geschrieben, dass ich nur legale bzw. selbständige Bauarbeiter nehme.
Ich würde eventuell gerne eine polnische Bautruppe beauftragen. Es haben sich bereits diverse Firmen aus Polen gemeldet, die mit 7-10 Mann anrücken könnten.
Nun meine Fragen hierzu:
1.) Darf ich grundsätzlich ein polnisches bzw. EU ansässiges Bauunternehmen mit der Durchführung der Arbeiten in Deutschland beauftragen?
2.) Dürfen polnische Angestellte (ich werde mir die Anstellungspapiere / Pässe / Gewerbeunterlagen vorlegen lassen und Kopien anfertigen) des Bauunternehmens in Deutschland bei mir auf der Baustelle arbeiten?
3.) Dürfen selbständige (Gewerbetreibende) polnische Handwerker bei mir auf der Baustelle arbeiten?
4.) Muss die Rechnung des polnischen Betriebes MwSt ausweisen? Muss die MwSt in Deutschland abgeführt werden? Wie trage ich sorge dafür, dass die MwSt in Deutschland abgeführt wird? Was muss ich hier beachten?
5.) Muss eine deutsche Arbeitserlaubnis für die Mitarbeiter der Firma vorhanden sein? Falls ja, kann man z.B. zeitlich befristet (z.B. 3 Monate) ohne die Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis die Arbeiten vor Ort in Deutschland durchführen?
6.) Welche Vorschriften müssen noch eingehalten werden? Was muss ich sonst beachten?
7.) Für welche Bereiche (z.B. Elektrik) benötigt man spezielle Genehmigungen in Deutschland?
Ich brauche hierzu eine telefonische Beratung bzw. eine schriftliches Rechtgutachten/Dokument, wo alles drinnen steht, was ich beachten muss z.B. Kopien der Pässe aller Leute machen, Kopien vom Gewerbeschein machen usw. - Alles, was man als Nicht-Jurist nicht weiß, aber wissen muss, soll in dem Papier stehen.
Das Dokument dient mir dazu, dass ich im Fall einer Kontrolle der Baustelle genau nachweisen kann, dass ich alles genau erfüllt habe, was in dem entsprechenden Gesetzen steht.
Weiterhin muss ein wasserdichter Vertrag zwischen der Baufirma bzw. den selbständigen Bauarbeitern und mir geschlossen werden, den Sie als Anwalt machen sollen. Hier muss alles beachtet werden, wie Versteuerung usw., damit ich nicht irgendwann in die Haftung für irgendetwas von Dritten komme (z.B. Unfall auf der Baustelle). Hierfür gibt es Mustertexte, die sie als Anwalt sicherlich haben und die auch im Internet zu finden sind.
Ich will es definitiv korrekt und 100%ig legal haben, daher auch mein Wunsch auf Beratung.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen.
Auftrag angenommen am 02.03.2010 12:05:10
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 493
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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