Auftrag geschrieben am 13.06.2009 23:59:40
Bayern - Austragshaus
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Status: GeschlossenIch bin auf der Suche nach einem Anwalt aus Bayern, der sich mit den Gepflogenheiten beim Thema Austragshaus auskennt.
Folgender simpler Fall:
vor einigen Jahren wurde auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Oberbayern ein zweistöckiges Austragshaus für die Großeltern genehmigt. Einige Zeit, nachdem die Großeltern dort eingezogen waren, erkrankte der Großvater, mittlerweile ist er Anfang dieses Jahres gestorben.
Da die überlebende Großmutter sich im Haus nun sehr einsam fühlt und vor allem nachts große Angst verspürt, denkt sie nun darüber nach, das Obergeschoß an Fremde zu vermieten. Gerne an jemand, der möglicherweise auch über Kenntnisse aus der Landwirtschaft verfügt, um auch gelgentlich auf dem Hof mithelfen zu können. Denn der Großvater hatte trotz seines fortgeschrittenen Alters noch regelmäßig mitangepackt, was nun fehlt.
Frage: hat die Großmutter eine Chance, das Obergeschoß an Fremde zu vermieten und was müsste sie beachten?
Vielen Dank für Ihre erste Stellungnahme.
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