Auftrag geschrieben am 26.10.2010 14:06:01
Befristeter Vertrag/Wissenschaftszeitvertragsgesetz/Elternzeit
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommenAm 14.09.2010 wurde meine Tochter geboren, Mutterschutz ist vom 11.08.2010-17.11.2010. Mein Antrag auf Elternzeit mit Teilzeit von 20% (7,9h-Woche) wurde mir vom 18.11.2010-18.11.2011 gewährt.
Uneinigkeit besteht, bis wann mein Vertrag denn nun verlängert wird. Die Verwaltung argumentiert:
"Bei der Berechnung geht es lediglich um die Hinausschiebungszeiten nach § 2 Abs. 5 Nr. 3 WisszeitVG. Hier kann nur der Zeitraum ab Beginn der Elternzeit bis zum Ende Ihres aktuellen Arbeitsvertrages (30.04.2011) als Berechnungsgrundlage für die Hinausschiebung der Elternzeit in Betracht kommen. Hinzu kommen natürlich die 14 Wochen Mutterschutzfrist. Vertragsende ist damit der 15.12.2011."
Ich würde dagegen sagen:
20% in Elternzeit vom 18.11.2010 bis 18.11.2011 = 12 Monate und 1 Tag mit 20%. Das entspricht 2,4 Monaten und 0,2 Tagen (=1/5 von 12 Monaten). Bei 30 Tagen pro Monat heißt das, dass dann 2 Monate und 12,2 Tage der Restlaufzeit meines Vertrages (8 Monate und 20 Tage) „verbraucht" sind.
Damit bleibt eine Restverlängerung bei 100% Arbeitszeit vom 19.11.2011 an von 6 Monaten und 7,8 Tagen. Dadurch errechnet sich ein Arbeitsvertragsende am 26.05.2012.
Wer hat denn nun Recht?
Vielen Dank!
Auftrag angenommen am 26.10.2010 14:11:25
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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