Auftrag geschrieben am 29.12.2011 00:21:23
Beibehaltung der Österreichischen Staatsbürgerschaft
Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € 80,00 | Status: angenommenich bin 1989 in Österreich geboren und habe die Österreichische Staatsbürgerschaft. Seit 1997 lebe ich in Deutschland, meine Eltern sowie die Verwandtschaft lebt in Österreich.
Zurzeit befinde ich mich in einer Ausbildung und ich würde gerne die Deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, da ich hier auch Wählen möchte.
Gleichzeitig möchte ich jedoch nicht meine Österreichische Staatsbürgerschaft aufgeben.
Im Internet sowie telefonisch bei meiner zuständigen Landesregierung Salzburg habe ich mich über die "Beibehaltung der Österreichischen Staatsbürgerschaft" erkundet.
Neben den allgemeinen Voraussetzungen (keine Verurteilungen etc.) gilt laut § 28 StbG 1985 idgF folgendes:
--------------------
Einem Staatsbürger ist für den Fall des Erwerbes einer fremden Staatsangehörigkeit (§ 27 StbG) die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn
[..]
* wegen der von ihm bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden Leistungen oder aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Republik liegt
ODER
* bei einem Staatsbürger durch Abstammung ein für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdiger Grund im Privat- und Familienleben vorliegt [..]
(http://www.bmeia.gv.at/botschaft/auslandsoesterreicher/ratgeber/staatsbuergerschaft/beibehaltung.html)
--------------------
Nach telefonischer Rückfrage mit der Landesregierung reicht leider ein rein emotionaler Grund nicht aus. Die "besonders berücksichtigungswürdige Gründe" nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz haben zur Voraussetzung, dass diese besonderen Gründe eine nicht jedermann treffende, rechtliche oder sittliche Verpflichtung bedeuten.
Das Problem ist nun, meine Gründe so darzulegen, dass sie ausreichend sind damit der Antrag bewilligt wird.
Da ich ja eigentlich noch zum Bundesheer gehen müsste - ich jedoch wohl aus finanziellen Gründen (Fahrtkostenvergütung) - nicht gezogen wurde, besteht meiner Auffassung nach ja seitens Österreich noch eine "zu erwartende Leistung".
Da ich ebenso beabsichtige in absehbarer Zeit wieder nach Österreich zu ziehen würde es mir nur einen unnötigen Aufwand machen (auch kostentechnisch) erneut eingebürgert zu werden.
Ebenso beziehe ich noch das Kindergeld von Österreich, aber da weiß ich leider nicht ob es auch ein Grund wäre diesen aufzuführen.
Weiterhin besteht das Problem das ich im Falle des Verlustes der Österreichischen Staatsbürgerschaft nicht mehr in Österreich wählen darf.
Desweiteren habe ich in Deutschland (als Nicht-Deutscher) den Nachteil, dass ich immer eine gültige kostenpflichtige Meldebestätigung brauche, da auf dem freiwilligen Österreichischen Personalausweis keine Anschrift aufgeführt ist.
Evtl. liegen noch weitere Gründe vor, deren ich mir im Augenblick gar nicht bewusst bin.
Falls ein RA in diesem Bereich Erfahrungen hat, würde ich sie bitten die genannten Gründe schlagkräftig auszuarbeiten und die evtl. weiteren Gründe gemeinsam auszuarbeiten, damit einer Bewilligung der Beibehaltung der Österreichischen Staatsbürgerschaft hoffentlich nichts mehr im Wege steht.
Auftrag angenommen am 29.12.2011 00:39:26
Rechtsanwältin Isabelle Wachter
Taunustr. 10, 63067 Offenbach, Tel: 06985003383, Fax: 032128500333
Miet und Pachtrecht, Ausländerrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 103
Taunustr. 10, 63067 Offenbach, Tel: 06985003383, Fax: 032128500333
Miet und Pachtrecht, Ausländerrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht
Bewertungen: 103
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin Wachter direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.

