Auftrag geschrieben am 28.10.2009 10:48:40
Beiträge für Erstellung eines Gehwegs auf der gegenüberliegenden Straßenseite
Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: angenommenwir haben von unserer Gemeinde einen Beitragsbescheid für die Erstellung des Gehwegs auf der gegenüberliegenden Straßenseite erhalten.
Dieser Bescheid basiert auf § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG Bbg) und der Satzung der Gemeinde XXX über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung).
Laut Auskunft der Gemeinde resultiert meine Pflicht die Gebühren zu tragen jedoch ausschließlich aus § 8 KAG Bbg.
Bräuchte nun eine belastbare Auskunft, ob ein Widerspruch gegen den Bescheid Aussicht auf Erfolg hätte. Ggf. dann natürlich auch gleich gekoppelt an eine Vertretung in einem evtl. Rechtsstreit.
Vielen Dank im Voraus.
MfG
