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Auftrag geschrieben am 12.10.2009 17:17:22

Belästigung durch Nachbarn - Unterlassung - Schreiben erstellen / versenden

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Status: angenommen
Wir möchten von unseren Nachbarn nicht länger belästigt werden und bitten darum, dass der Nachbarpartei anwaltlich in einem kurzen Schreiben mitgeteilt wird, dass die Nachbarpartei das Klingeln und die persönliche Ansprache unserer Familie und unserer Gäste / Besucher zu unterlassen hat und das wir beabsichtigen, beim nächsten Vorfall eine einstweilige Verfügung gegen die Nachbarn zu erwirken, die es unter Strafe verbietet, bei zu klingeln oder uns anzusprechen.

Wir würden dies notfalls per Klage durchsetzen.

Falls es möglich ist, bitten wir darum, in das Schreiben mit aufzunehmen, dass bei weiteren Klingel- oder Anspracheaktionen die Kosten für Anwalt und Gericht zu Lasten der Nachbarpartei gehen.

Der Erhalt des Schreibens durch die Nachbarpartei soll unbedingt sichergestellt sein.

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!



Auftrag angenommen am 12.10.2009 17:28:41
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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