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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 18.11.2009 16:30:07

Beleidigung

Rechtsgebiet: Schadensersatz | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie folgenden Sachverhalt zu bewerten. Ich war heute bei einer Unterhaltsverhandlung. Ich der Beklagte meine Exfrau die Klägerin. Die Verhandlung verlief eigentlich bis auf die ein oder andere Bemerkung der Rechtsanwältin der Gegenseite recht ruhig. Ich habe mich selbst vertreten.

Bis zu dem Zeitpunkt als Frau Anwältin meinte Sie verstünde ja warum viele Ehen geschieden würden. Ich erwiderte lediglich darauf, dass es viele Dinge gebe die passiert wären aber hier besser unerwähnt blieben.

Wie zum Beispiel, dass meine Exfrau mich letztens noch als verdammtes Arschloch bezeichnete. Worauf meine Exfrau durch den Saal rief bist du ja auch. Der Richter mahnte danach zur Ruhe mehr nicht.

Muss ich mir das so gefallen lassen. ??


Auftrag angenommen am 18.11.2009 16:42:19
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrszivilrecht, Familienrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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