Auftrag geschrieben am 11.09.2009 16:30:16
Berechtigungsprüfung für eine erweiterte Leistungszahlung
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Status: angenommenEin Studium habe ich absolviert (arbeite im höheren Dienst), wissenschaftliche Publikationen kann ich vorlegen, ebenso verfüge ich über Forschungserfahrungen, die ich in meiner aktuell ausgeübten Tätigkeit einsetze. Diese Forschungserfahrung habe ich allerdings in einer Tätigkeit als studentische Hilfskraft (Beschäftigung in der Zeit nach dem Vordiplom bis einige Monate nach Diplom) erworben und in einer anderen Forschungseinrichtung, wo ich für 1 1/2 Jahre ebenfalls an der Schnittstelle zwischen Forschung und Forschungsadministration gearbeitet habe. Beides erkennt der Arbeitgeber nicht an. Die Entscheidungen wurden vom Verwaltungsleiter des Institutes gefällt ohne weitere Begründung.
Meine Fragen: Wie groß ist der Auslegungsspielraum des Institutes bei der o.g. Gesamtbetriebsvereinbarung und macht es weiteren Sinn dagegen zu argumentieren – Ziel wäre es insbesondere meine Tätigkeit als studentische Hilfskraft anerkennen zu lassen? Ist es sinnvoll mit juristischem Beistand eine Lösung – am liebsten außergerichtlich – zu erwirken. Wie aussichtsreich wäre dies und wer könnte mich in dieser Sache vertreten? Da die Festlegung des erweiterten Leistungsgeldes im Oktober erfolgt, wäre ich dankbar für baldige Beratung. Vielen Dank!
Auftrag angenommen am 11.09.2009 17:27:29
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585, 50226 Frechen, Tel: 02234-63990, Fax: 02234-64960
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Bewertungen: 562
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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