Auftrag geschrieben am 05.01.2009 11:20:12
Bestätigung über Inhalt eines DBA / MWST-Pflicht ohne Bettriebsstätte
Rechtsgebiet: Steuerrecht | Status: Geschlossenich benötige für einen Kunden schriftliche eine Bestätigung eines (evtl.österreichischen) Anwalts, dass ein Speditions-Lager in Österreich (bei Schenker Groß-Spedition) gemäß Doppelbesteuerungsabkommen von Österreich mit den UAE keine Betriebsstätte darstellt (steht im Dopplebesteurungsabkommen).
Weiter muss bestätigt werden, dass die Firma in den UAE Rechnungen an andere EU-Länder (in diesem Fall: Deutschland) stellen kann und auf diesen Rechungen (mangels veranlagung) KEINE österreichische MWSt berechnen darf, da es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt, wenn aus dem Lager Österreich an einen Kunden geliefert wird, der nicht in Österreich sitzt.
Weiter muss bestätigt werden, dass ein Lager in Österreich keine österreichische UMSTID (AT*******) erhällt, da es keine Betriebsstätte darstellt und deswegen keine UMSTID haben kann.
Ausserdem muss bestätigt werden, dass keine steuerliche Veranlagung der UAE Gesellschaft in Österreich erfolgt, wenn nur ein Speditionslager vorhanden ist (siehe Doppelbesteureungsabkommen). Keiner der Gesellschafter hat einen Wohnsitz/Sitz in Österreich, der angestellte Geschäftsführer ist ausserhalb der EU wohnhaft.
Bitte nicht hier "öffentlich" antworten, sondern entsprechend eine schriftliche Bestätigung auf Briefpapier des Anwalts erstellen.
Alles geht aus dem DBA zwischen AT und UAE hervor, daher benötige ich die Bestätigung bis morgen 12 Uhr (wenn möglich) als PDF Datei, weil der Kunde darauf wartet.
Rückfragen bitte per E-Mail!
Danke!
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