Betreuungs- und Erbfall mit komplizierten Familienverhältnissen
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: Geschlossen
Für diesen Fall muss ich weiter ausholen: Mit 3 Jahren hat mich meine Mutter zu meiner Großmutter gegeben (meine Eltern waren jung und nie verheiratet), obwohl sie von dieser nach eigenen Angaben misshandelt und vernachlässigt wurde. Meine Kindheit war eben nicht gerade rosig. Meine Großmutter hatte nie eine gerichtlich anerkannte Erziehungsberechtigung, nur einen handschriftlichen "Übertrag" von meiner Mutter. Sowohl meine Mutter als auch mein Vater haben nie Unterhalt für mich gezahlt. Als ich elf Jahre alt war, verstarb mein Großvater und bald darauf wurde meine Großmutter psychisch krank (Psychose - Verfolgungswahn). Wer das Krankheitsbild kennt, weiss, wie schlimm dies für die Angehörigen ist. Die Krankheit wurde mit den Jahren immer schlimmer, aber meine Mutter hatte nie etwas dagegen unternommen, obwohl sie davon wusste und ich noch minderjährig war. Mit 19 zog ich schliesslich aus. Inzwischen bekam meine Großmutter Psychopharmaka, ihr Zustand wurde besser und einige Jahre später, nach meinem Studium, ging ich zurück in mein "Elternhaus" und zog in die andere, leerstehende Wohnung. Durch die Medikamente forciert erkrankte meine Großmutter zudem an Alzheimer und kam immer weniger selbst zurecht. Ich half ihr, so gut es ging. Schliesslich beantragte ich die Betreuung beim Amtsgericht, um alle Angelegeneheiten regeln zu können. Meine Mutter hat sich immer aus allem rausgehalten und ihr war es so gerade recht. Den einzigen Beitrag, den sie leistete, war, rumänische Haushalshilfen zu beschaffen, die keine Arbeitserlaubnis hatten. Da ich diese ungeregelten Verhältnisse nicht wollte, habe ich mich um einen Platz im Pflegeheim für meine Großmutter bemüht. Nach dem Umzug ins Pflegeheim hatten mein Verlobter und ich die Wohnung meiner Großmutter komplett saniert (seit dem Bau 1973 war an dem Haus nichts erneuert worden), vieles davon in Eigenleistung. Ich zog dann letztes Jahr in die Wohnung ein, da ich mich ohnehin um Haus und Garten (die andere Wohnung ist vermietet) kümmern musste. Anfang des Jahres fragte ich meine Mutter, ob sie mir Geld für mein Ladengeschäft leihen könnte. Sie sagte, sie habe gerade keines übrig und ich solle es vom Konto meiner Großmutter nehmen. Währenddessen war meine Großmutter gestorben, die Bank hat den Online-Zugang zum Girokonto abgeschaltet. Einige Tage später war der Online-Zugang wieder vorhanden (warum auch immer) und ich hatte, da es mit meiner Mutter so vereinbart war, einen Betrag davon auf mein Konto überwiesen. Ich habe auch ehrlich gesagt damit gerechnet, dass mir meine Großmutter etwas vererben würde. Doch sie hatte es versäumt bzw. war die letzten Jahre gar nicht mehr in der Lage, ein Testament zu machen. So erbt jetzt alles meine Mutter (Haus und Grundstück im Wert von ca. 300.000 Euro). Jetzt fordert sie von mir aber auch dieses Geld zurück, obwohl wir es so besprochen hatten, und obwohl sie ohnehin alles bekommt. Natürlich habe ich nichts schriftlich, warum auch, ist ja schliesslich meine "Mutter". Zudem hat sie mich regelrecht aus der Wohnung geworfen mit der Begründung, sie wolle es schnellstmöglich verkaufen. Jetzt würde ich gerne folgendes wissen:
Muss ich ihr das Geld zurückzahlen? Wie steht es mit der Haftung der Bank? Kann ich dem die erbrachten wertsteigernden Leistungen in Haus und Garten gegenrechnen und auch die erbrachten Betreuungsleistungen vor der amtlichen Betreuung?
Gibt es eine rechtliche Handhabe gegen das moralisch verwerfliche Verhalten meiner Mutter (sie hat sich weder um mich noch um ihre Mutter gekümmert) bzw. dass sie mir "illegale" Haushalthilfen untergejubelt hat?