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340009
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 07.03.2010 10:32:18

Betrug / Schadensersatz,Verleumnung nicht zugelassener Versicherungsschaden

Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommen
Amtsgericht XXXXX -Strafsache- NZS DS 160 Js 1527/10 (48/10)

Betrugsvorwurf über (Rechnung) Euro 3400,- aufgrund eines nicht anerkannten Versicherungsschadens einer Heizungstherme im Einfamilienhaus während einer Insolvenzphase IK 9/08 XXXXX (Treuhänder ist Informiert).

Ich bin durch die Regierung von Bayern Zuverlässigkeitsüberprüft derartiges währe bei jetzt anstehender Arbeitsaufnahme schadhaft.

Dem Treuhänder XXXXX wurde Schaden mit angezeigt und um Unterstützung ersucht bei jedem Abwicklungsschritt. Durch die Versicherung wurden 2 Gutachten erstellt. Nach dem erstem wollte der Treuhänder Unterlagen Übersandt haben um Einsicht zu nehmen dazu. Diese erhielt er Fristgerecht.

Die Herstellerfirma XXXXX und 2 Fachfirmen (XXXXX, XXXXX) versuchten vergeblich die Therme instand zu setzen. Die Firma XXXXX gab Kulanz mit Ausgleichsgefäss zum Betriebstest und danach aufgrund scheitern Ersatzgerät ab Werk zusage ( Wert ca. Euro 1.600) über Auftragsfirma XXXXX.

Der Treuhänder meldet sich zu keiner Zeit wieder auch nicht um streitige Nutzungsaufallforderung zu erhöhen o.ä. zu fordern dazu.

Die Versicherung lehnte die Schadensregulierung generell in der Höhe ab ab. Es wurde lediglich Euro 500 und Euro 272,- zu Verfügung gestellt für Verkleidungserneuerung.
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geschrieben am 07.03.2010 10:43:18
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
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Sehr geehrter Fragesteller,

was soll denn Gegenstand der Beauftragung sein ? Welche Tätigkeit erwarten Sie von dem Kollegen, der den Auftrag annimmt ?

Mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 07.03.2010 10:56:17

Frist des Gerichtes 14 Tage seit 3.03.2010.

Es ist unabdingbar der Betrugsvorwurf auszuräumen!

Derartige Beschuldigungen sind massiv Schadhaft für meine Berufliche Existenz und werdegang.

Weil ich ansonsten die zwingend vorgeschriebene Zulassung der Regierung Oberbayern für Luftsicherheit verlieren werde.

Im Hintergrund ist auffällig das die Herstellerfirma der Ausführenden Firma ein ab Werk 1 zu 1 Austausch Gerät zur Verfügung stellte über den Regionalen Aussendienst um ebbend Kosten / Leistungsdauer Effizienz zu erreichen welche beim alt Gerät nicht erreicht wurde was im Gutachten bestätigt wird.




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geschrieben am 07.03.2010 11:01:38
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
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Sehr geehrter Fragesteller,


vielen Dank für Ihren Nachtrag.

Ich verstehe Ihr Situation so, dass Sie Beschuldigter bzw. bereits Angeklagter in einem Strafverfahren sind. Die zum "Ausräumen" des Taverdachts erforderliche Strafverteidigung kann aber nicht für 50 EUR erbracht werden.

Hier sollten Sie Ihren Einsatz erheblich erhöhen, bzw. die Anfrage schliessen und über die Direktanfrage einen Anwalt Ihrer Wahl kontaktieren, um die Mandatsmodalitäten mit ihm zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt




Auftrag angenommen am 07.03.2010 11:09:14
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
Q1, 8, 68161 Mannheim, Tel: 0621-40068230, Fax: 0621-40068250
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