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Auftrag geschrieben am 27.09.2009 12:11:21

Bewegliche Güter-Hausverkauf

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommen
Wir haben unser EFH veräussert.Im notariellen Kaufvertrag wurde die EBK als bewegliches Gut als mit veräussert aufgeführt.Weiter heisst es:"Weitere bewegliche Gegenstände (etwa Inventar) sind nicht mitverkauft".Können wir die am Haus angebrachte elektrische Markise mitnehmen,oder ist diese kein beweglicher Gegenstand und muß am Haus verbleiben?


Auftrag angenommen am 27.09.2009 12:14:43
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
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