Auftrag geschrieben am 04.04.2009 15:20:00
Blauer Brief
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Status: GeschlossenDie Noten der 4. Klassenarbeit wurden nicht bekanntgegeben, nur der Durchschnitt von 3,8. Die mündlichen Leistungen liegen nach Einschätzung meiner T. im 3er-Bereich. Die Klassenlehrerin konnte sich die Verwarnung nicht erklären. Der Fachlehrer ist nicht erreichbar (in NRW sind jetzt Ferien). Kann ich Einspruch gegen diese Verwarnung einlegen, da sie meiner Meinung nach überhaupt nicht gerechtfertigt ist. Wie soll ich mich verhalten?
