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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 15.10.2010 19:46:27

Cave: Französisches Verbraucherrecht | Gewährleistung

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Status: angenommen
Hallo, liebe Anwaltsgemeinde. Ich habe bei HERMES für EUR 7.000,00 in Paris vor etwas einem Jahr eine Tasche vor allem für die Nutzung im Winter gekauft. Obwohl ich die Tasche letztes Jahr selten getragen habe, haben sich inakzeptable, auffällige unübliche Lederabnutzungsmängel aufgezeigt. Dies habe ich in Deutschland in einem HERMES-Shop reklamiert. Die Tasche wurde nach Paris geschickt und von dort dem Shop mitgeteilt, dass der Mangel berechtigt ist und die Tasche aus dem Verkehr gezogen wird und ich eine neue erhalte. Allerdings wohl erst in einer Zeitspanbne von 3 Monaten bis zu einem halben Jahr, da die Tasche erst gefertigt werden muss und anscheinend viele andere Aufträge vor mir dran sind. Ich finde die Haltung von HERMES, die Tasche komplett aus dem Verkehr zu ziehen konsequent und richtig, allerdings möchte ich diesen Winter nicht ohne eine Tasche dieser Art auskommen. Ich habe daher darum gebeten, mir meine Tasche solange zur Verfügung zu stellen, bis die neue fertig ist. Das wäre für mich ein guter Kompromiss. Dies leht der Shop ab. Wenn ich die alte zurückhaben wollte, dann sei die Reklamation für HERMES damit hinfällig. Ich müsse warten, bis die neue fertig ist. Damit will ich mich nicht einverstanden erklären und erwarte, eine Leihtasche oder möchte im Übergang meine alte Tasche haben. Ich bitte Sie um Ihre rechtliche Bewertung. Der Kauf ist wohl leider schon minimal länger als 12 Monate her.


Auftrag angenommen am 16.10.2010 09:17:08
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Walther-Nernst-Straße 1, 12489 Berlin, Tel: (030) 467240570, Fax: (030) 467240579
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Internet und Computerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht
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