Auftrag geschrieben am 27.07.2010 08:46:36
Dauernde Last bei Gesamtrechtsnachfolge
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommenDer ursprüngliche Auseinandersetzungsvertrag von 1991 sah vor, dass unser Vater eine dauernde Last im Sinne des Steuerrechts an seine Mutter (unsere Oma) i.H.v. 5.000 DM zu zahlen hat. Weiter wurde geregelt dass er über die Kanzlei frei verfügen kann. Im Falle eines Verkaufs muss er die dauernde Last weiterbezahlen, !!!!! es sei denn, der Betrag von 600.000 DM ist an die Oma geflossen (dies ist längst geschehen).
Nach Tod unsers Vaters führt aktuell die ErbG das Unternehmen und auch die dauernde Last fort.
Der Betrieb wirft aktuell nicht soviel Ertrag ab, dass alle Verpflichtungen ohne mittelfristige Verschuldung erfüllt werden können.
Trotz intensiver Bitten an die Oma, die wahrlich genug Vermögen besitzt, die dauernde Last für 3 Jahre begrenzt auf die Hälfte zu reduzieren, beharrt Sie auf die Erfüllung.
Die Anteilsverteilung gliedert sich wie folgt:
Ehefrau des Verstorbenen: 50 %
Sohn 1: 25 %
Sohn 2: 25 %
Nun unsere Fragen:
1) Ich nehme an, dass die dauernde Last grundsätzlich auf die ErbG übergeht sofern Sie den Betrieb weiter führt bzw. Anteile hält?
2) Oder ist die Klausel im ursprünglichen Vertrag ("...Im Falle eines Verkaufs hat X jedoch bis zum Tod der Frau Y weiterhin die vereinbarte Rente zu bezahlen. Dies gilt aber nur solange, bis Frau Y aus dem Gesamtbetrag der Zahlungen seit dem 1.7.1989 einen Gesamtbetrag von 600.000 DM erhalten hat.") evtl. so auszulegen, da der Betrag schon erfüllt wurde, die Übertragung durch Todesfall eines Verkaufs gleichzusetzen ist??
3) Ein weiteren Gedanke war 75 % an Sohn B zu übertragen mit dem Hintergrund künftig nur noch 25 % der dauernden Last bezahlen zu müssen.
Für schnelle Beantwortung bzw. Gestaltungsvorschläge wäre ich dankbar...
Mfg
BG
Auftrag angenommen am 27.07.2010 08:59:33
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 396
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 396
Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Bordasch direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf www.beauftrag-einen-anwalt.de:

