Auftrag geschrieben am 27.02.2009 10:37:39
Dringend - Schutzvertrag für mein Pferd, welches morgen (28.02.) abgeholt wird
Rechtsgebiet: Tierrecht, Tierkaufrecht | Status: angenommenDieses Thema habe ich heute bereits bei Frag-einen-Anwalt eingestellt, möchte jedoch jetzt - aufgrund des Zeitmangels (Vertrag wird bis 12:30 Uhr benötigt) - einen Auftrag erteilen. Ich hoffe, dass Sie mir helfen können und bedanke mich bereits im Voraus!
Ich denke Sie haben dieses Thema schon x mal durchgenommen. Jedoch möchte ich, wie alle anderen Vorgänger auch, nicht einfach einen Vertrag aus dem Internet nehmen, sondern mich vorher absichern, ob dieser Vertrag im Falle eines Streits auch Gültigkeit hätte.
Ich habe Ihnen den Entwurf meines Vertrages angehängt. Leider nicht formatiert, da dies hier nicht übernommen wurde.
Gerade die §§ 7,8,9 und 10 sind für mich interessant. Ebenso, ob ein Kaufpreis von 750 Euro als Schutzgebühr zulässig ist (oder ob aus dem Schutzvertrag dann ein Kaufvertrag wird?). Dieser Betrag überschreitet den Schlachtpreis des Pferdes gering und dient daher als Schutz, dass dieses Pferd nicht für 1 Euro erworben wird und anschließend für ca. 700 Euro an den Metzger gegeben wird.
Ist es möglich einen - von einem Anwalt erstellten - Schutzvertrag für o.g. Preis zu erhalten? Bitte nur melden, wenn keine weiteren Kosten auf mich zukomme. Da ich Arbeitslos bin, kann ich wirklich nicht mehr zahlen. Ich bitte dies zu berücksichtigen, hoffe jedoch trotzdem auf ein gutes Ergebnis!
Schutzvertrag
Zwischen
XXXX XXXXX
im folgenden Verkäufer/in
und
XXXXX XXXXX
im folgenden Käufer/in
Präambel
Bei dem Pferd xxx handelt es sich um ein junges (3jähriges), nicht eingerittenes Pferd. Das Pferd kann daher nicht sofort als Reitpferd genutzt werden.
Um dem Pferd bis an sein Lebensende eine artgerechte Haltung und Versorgung zu gewährleisten wird in Kenntnis und unter Zugrundelegung dieser Tatsachen folgender Schutzvertrag geschlossen:
§ 1
Kaufgegenstand
1.
Die Verkäuferin verkauft an den Käufer das Pferd mit dem Namen XXX, Rasse XXXX.
§ 2
Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt EUR 750,- und ist in maximal 3 Raten zu entrichten. Bei Übergabe des Pferdes ist ein Betrag von Höhe von EUR 350,00 in Bar zu entrichten. Die verbleibenden maximal 2 Raten sind in einem Zeitraum von maximal 2 Monaten auf das Konto: xxx , BLZ: xxx , bei der Bank: xx Bank xx eG, zu entrichten.
§ 3
Beschaffenheitsvereinbarung
1. Äußere Beschaffenheitsmerkmale:
Rasse:
Alter:
Geschlecht:
Farbe:
Abzeichen:
Abstammung:
Leb.Nr.:
2. Gesundheitliche Beschaffenheit:
Das Pferd hat folgende Impfungen erhalten: Tetanus, Tollwut, Influenza (siehe Nachweise im Pferdepass).
Das Pferd hatte beim Verkäufer folgende Erkrankungen:
Mit dem Alter von ca. 6 Monaten hatte das Pferd einen Unfall, bei dem es am rechten Hinterbein (Gelenk oberhalb des Hufes) verletzt wurde. Diese Verletzung ist verheilt und das Tier hat keine Beeinträchtigung (nicht tierärztlich bestätigt). Es ist jedoch ein optischer Schönheitsfehler (wildes Fleisch) zurück geblieben.
§ 4
Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Der Verkauf erfolgt unter vollständigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung, es sei denn, dass der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen worden ist.
Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Haftungsbeschränkungen betreffen keine Ansprüche bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
§ 5
Übergabe
Die Übergabe des Pferdes erfolgt am 28.02.2009 an den Käufer persönlich.
§ 6
Gefahrübergang
Gefahr und Kosten gehen mit Wirksamwerden des Kaufvertrages / mit der Übergabe des Pferdes an den Käufer oder dessen Beauftragten über. Die Kosten des Transportes trägt der Käufer.
§ 7
Unterbringung
1. Der Käufer stellt das Pferd in XXXXXXXX ein.
Eine Umstellung ist dem Verkäufer rechtzeitig anzuzeigen.
2. Der Käufer verpflichtet sich zu einer artgerechten Haltung des Pferdes insbesondere
- zur Verfügungsstellung einer großen Weidefläche
- Ständige zur Verfügungsstellung von sauberen Wasser
- Regelmäßige Beobachtung und Betreuung des Pferdes
- Keine Anbindehaltung oder ständige Boxenhaltung
- Gesellschaft von mindestens einem weiteren Pferd (keine Einzelhaltung, Ziegen, Esel etc. gelten nicht als Gesellschaft)
- Ständige Überprüfung und Sicherung der Umgrenzung (Zäune, Box etc.)
§ 8
Nutzungsumfang
Das Pferd darf, sollte es seine Gesundheit zulassen, als Reitpferd genutzt werden. Eine Garantie auf Reitbarkeit kann aufgrund des Alters nicht gegeben werden.
Insbesondere darf es nicht zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Dem Käufer wird das Recht eingeräumt, das o.g. Pferd einmalig ab einem Alter von 5 Jahren decken zu lassen, sollte es die Gesundheit des Tieres zulassen.
Zudem darf das Pferd nicht im Schulunterricht eingesetzt werden, sondern dient als privates Freizeitpferd.
§ 9
Weiterverkauf / Schenkung
Der Käufer hat vor einem Weiterverkauf / Verschenken des Pferdes, dies dem Verkäufer zu einem Ankaufspreis von maximal 750,- EUR anzubieten. Der Verkäufer kann das Angebot nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen annehmen. Die Frist beginnt mit dem schriftlichen, eingeschriebenen Zugang des Angebotes bei dem Verkäufer.
§ 10
Informationsrechte
1. Der Verkäufer hat das Recht, das Pferd jederzeit zu besuchen.
2. Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten verpflichtet, jederzeit Auskunft über den Zustand des Pferdes zu erteilen.
3. Der Käufer ist verpflichtet den Verkäufer sofort zu benachrichtigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Pferdes erheblich verschlechtert.
Für eine Euthanasie ist grundsätzlich zuvor das Einverständnis des Verkäufers zu holen. In Fällen, in denen von dem Verkäufer nicht zeitgerecht zuvor das Einverständnis eingeholt werden kann, ist die Nottötung des Pferdes von dem Urteil eines Tierarztes abhängig zu machen, dessen Attest der Käufer vorzulegen hat.
Eine Schlachtung ist in jedem Falle ausgeschlossen.
§ 11
Vertragsstrafe
1. Verstößt der Käufer gegen die im Vertrag erwähnten Regelungen in den §§ 7, 8, 9 und 10, so ist eine Vertragsstrafe von EUR 1.500,- an den Verkäufer zu zahlen.
2. Darüber hinaus erhält der Verkäufer ein unbefristetes Rücktrittsrecht für den Fall eines Verstoßes gegen die Regelungen dieses Vertrages. Im Falle des Rücktritts hat der Käufer das Pferd Zug um Zug gegen Rückgabe des Kaufpreises an den Verkäufer zurückzugeben, ohne einen Anspruch auf Ersatz von ihm getätigter notwendiger oder nützlicher Verwendungen zu haben. Im Falle des Rücktritts entfällt die Vertragsstrafe.
§ 12
Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Außer den in diesem Vertrag schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen sind keine weiteren Absprachen oder Zusicherungen oder Erklärungen irgendwelcher Art abgegeben worden.
§ 13
Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein, wird der Vertrag nicht seinem gesamten Inhalt nach unwirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Passage rechtlich wirksame Regelungen zu vereinbaren, die dem Vertragsziel entsprechen oder ihm nahe kommen.
Folgende Unterlagen/Papiere wurden übergeben:
-Equidenpass
XXXXXX, den XXXXXX, den
Auftrag angenommen am 27.02.2009 11:30:10
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 397
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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