Auftrag geschrieben am 01.10.2009 01:11:44
EU Insolvenzrecht
Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Status: GeschlossenKürzlich habe ich im NDR Rundfunk einen interessanten Bericht bzgl. Insolvenz gehört. Persönlich betrifft es mich nicht, aber ich möchte gerne wissen, ob die EU Rechtsprechung tatsächlich so ist.
In dem Bericht ging es darum, dass ein deutscher Kleinunternehmer „xxx“ in Insolvenz geraten ist. Im Deutschen Insolvenzrecht zieht sich das ganze Verfahren wohl so um die 5 bis sechs Jahre in die länge.
„xxx“ hat nun eine Lücke im EU Recht entdeckt. Diese Lücke erlaubt es ihm seinen ständigen Aufenthaltsort zu verändern. „xxx“ hat seinen ständigen Aufenthaltsort nach UK verlegt, wo ein Insolvenzverfahren nur ein Jahr dauert.
In dem berichteten Fall, hat „xxx“ seinen ständigen Aufenthaltsort für ein Jahr nach UK verlegt und war danach von der Insolvenz befreit. Seine Firma lief aber unterdessen unter deutscher Insolvenzverwaltung weiter.
Nach einem Jahr in UK war „xxx“ nach Britischer Rechtssprechung von der Insolvenz befreit. Die EU Rechtsprechung sagt nun, dass diese Freisprechung für alle EU Länder verbindlich ist, also auch in DE das Insolvenzverfahren eingestellt werden muss.
Meine Frage:
Ist dies tatsächlich so, dass wenn man gewollt oder ungewollt in Insolvenz geraten ist über diesen Weg innerhalb eines Jahres sich von Schulden befreien kann?
Ihre Antwort interessiert mich sehr.
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