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Auftrag geschrieben am 19.12.2011 12:45:52

EU Neuwagen im Internet gekauft - Garantie und weitere Probleme

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Lebensgefährtin hat bei einem EU-Händler einen Neuwagen mit Tageszulassung gekauft.Der Wagen wurde auf einer der bekannten Plattformen angeboten.Der gesamte Vorgang wurde Online bzw. per Telefax vorgenommen.Eine Verweiß auf die AGB/Widerruf findet sich nicht in den Händlerdokumenten.Das Fahrzeug wurde am 05.12.2011 geliefert und von uns Bar bezahlt.

Nun kommt es zu diversen Unstimmigkeiten,insbesondere bzgl. der Garantie.Der Hersteller gibt auf den PKW eine 7 Jährige, europaweite, Garantie.Diese Garantie muss jedoch vom 1. Händler beim Hersteller angemeldet werden,damit eine entsprechende Inanspruchnahme überhaupt erfolgen kann.Dies ist nicht erfolgt und kann auch von uns bei der dt. Herstellervertretung nicht angemeldet werden.

Ein Schreiben mit entsprechender Aufforderung zur Mängelbeseitigung wurde dem Verkäufer am 12.12.2011 per Telefax, mit Fristsetzung innerhalb von 7 Tagen,übermittelt.Passiert ist nichts.Jetzt kommen uns natürlich Zweifel ob das a)alles so gut war mit dem Autokauf im Internet und b)wenn das mit der Garantie schon nicht klappt, was ist wenn der Händler die Mwst. nach dem Import nicht abgeführt hat - kommt das Finanzamt dann zu uns?!

Die Frage die sich jetzt eigentlich stellt, sollte man den Vertrag anfechten,oder nur auf die Mängelbeseitigung bestehen.Mithin muss der Händler wohl nochmals wesentlich eindringlicher auf die Mängelbehebung hingewiesen werden.Wie verhält es sich mit den Kosten für Ihre Beauftragung - wer hat diese zu tragen und, kann vom Händler ggf. Schadenersatz verlangt werden?

Diverse Dokumente finden sich im Anhang dieser Mail.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.


Auftrag angenommen am 19.12.2011 13:18:31
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
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