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Auftrag geschrieben am 10.12.2010 20:40:45

Ebay Fahrzeugkauf, Rückabwicklung

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Status: angenommen
Folgender Sachverhalt:

Über Ebay wurde im Oktober diesen Jahres ein Motorroller erworben.
Dieser wurde im allgemeinen als mängelfrei und fahrbereit beschrieben.

Bei der Abholung teilte die Verkäuferin uns mit mit, dass der zugehörige Schlüssel für Zündschloss, Helmfach und TopCase leider noch eine dritte Person hätte welche derzeit im Urlaub sei.
Sie würden die Schlüssel aber sofort am übernächsten Tag per Einschreiben an uns senden.

Wir nahmen den Roller also ohne Schlüssel mit.

Dieses Einschreiben hat uns jedoch nie erreicht.

Auf Nachfrage beteuerte die Verkäuferin das der Brief versendet wurde.
Wir baten um die Nummer des Einschreibens um die Nachverfolgung bei der Post zu starten.
Diese Nummer war dann ebenfalls nicht zur Hand weil der Beleg angeblich auf der Arbeitsstelle der Verkäuferin lag und der Chef derzeit im Urlaub sei.
Aber wenige Tage später sei er zurück und die Nummer könne dann vorlegt werden.

Nach weiteren verstrichenen Wochen konnte die Verkäuferin immer noch keine Nummer des Einschreibens vorlegen und auch der Schlüssel konnte nicht übergeben werden.

Da der Roller für uns so nicht nutzbar ist (lässt sich nicht starten, Helmfach ist verschlossen, Top Case verschlossen) setzten wir der Verkäuferin schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein ein letzte Frist uns den Schlüssel zu übergeben oder uns alternativ den Kaufpreis plus unsere Auslagen zu erstatten.
Außerdem forderten wir Sie auf bis zum 30.11. den Roller bei uns abzuholen.

Des weiteren deuteten wir an, dass wir davon ausgehen müssen das der Schlüssel schon beim Verkauf nicht mehr existiert hat und uns die Verkäuferin somit arglistig getäuscht hat bzw. hier auch ein Tatbestand des Betrugs in Frage kommt.

Wir erhielten zwar den Rückschein unseres Einschreibens an die Verkäuferin, eine weitere Mitteilung auf unsere Forderung oder auch der Schlüssel erfolgte nicht.

Wir möchten daher den Kaufvertrag wegen Nichterfüllung rückabwickeln und den Kaufpreis plus unsere Auslagen für die Abholung (Anhängermiete, km-Geld) von der Verkäuferin erstattet haben.
Außerdem soll der Roller bei uns abgeholt oder die Entsorgung bezahlt werden.
Darüber hinaus soll die Verkäuferin auch die Anwaltskosten tragen.


Auftrag angenommen am 10.12.2010 20:50:30
Rechtsanwältin Marion Deinzer
Wieseneckstraße 26, 90571 Schwaig b. Nbg., Tel: 091195338567, Fax: 091195338568
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