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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 07.10.2011 16:50:48

Ebay Kauf / Verkäufer verweigert Herausgabe der Ware

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:

Am 04.10.2011 haben wir bei Ebay einen Posten von 12 Barhockern zum Gesamtpreis von 60,- € im Sofort-Kauf erworben.
Der Verkäufer beruft sich nun auf einen Irrtum und behauptet nur einen Barhocker zu diesem Preis verkaufen zu wollen, jedoch nicht alle 12.
Dies ist für uns nicht nachvollziehbar da sowohl der Auktionstitel als auch die Auktionsbeschreibung von 12 Barhockern sprechen.
Hier konnte man gar nicht von etwas anderem ausgehen.

Hier die genauen Texte der Auktion:

Auktionstitel:
"12 Stck. Barhocker"

Auktionsbeschreibung:
"12 Stück, Barhocker, unbenutzt, Sitzhöhe 80 cm, Sitzbreit 35 cm, Gestell massiv mit allseitigen Alu- Trittschutzkanten, Sitz in Kunstleder, Farbe weinrot"

Die Ebayauktion kann auch derzeit noch unter folgendem Link betrachtet werden:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120788595984

Wir möchten nun gemäß Kaufvertrag auf die Herausgabe der 12 Barhocker zum Gesamtpreis von 60,- € bestehen. Der Verkäufer teilt uns lapidar mit das er diese nicht verkaufen wird und verweist auf §119 BGB

Der Verkäufer soll nun anwaltlich angeschrieben und nochmals zur Herausgabe aufgefordert werden.


Auftrag angenommen am 07.10.2011 20:50:17
Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin
Eisenberger Straße 1, 07774 Dornburg-Camburg, Tel: 036421 / 24930, Fax: 036421 / 24933
Familienrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
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