Auftrag geschrieben am 29.08.2009 14:56:59
Ebay-Kauf in Amerika durchsetzen
Rechtsgebiet: Internetauktionen | Status: archiviertich habe in amerika einen füller ersteigert (1650$)
der verkäufer bot die zahlung per paypal an.
jetzt nach auktionsende, wollte der verkäufer den kauf rückgängig machen. ("der bieter hat versehentlich gekauft").
dieses angebot habe ich nicht angenommen und auf dem kauf bestanden.
zwei tage später wollte ich per paypal bezahlen, doch der verkäufer hat das konto stillgelegt.
IHR AUFTRAG:
die komplette abwicklung einschließlich aufforderung zur lieferung und (notfalls) bis zur klage in amerika.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 29.08.2009 16:16:07
Sehr geehrter Auftraggeber,
zu einem Einsatz von 100 € kann der Auftrag hier nicht realisiert werden.
In diesem finanziellen Rahmen bewegt sich höchstens eine ausführliche Beratung zu dem Vorgehen in der Angelegenheit.
Eine außergerichtliche Durchsetzung des Anspruchs ist mit weiteren Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalt verbunden. Das gerichtliche Vorgehen ist wiederum auch mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Hier sollte der Einsatz also entsprechend erhöht werden.
Aufgrund des internationalen Rechtsbezuges kann ich Ihnen aber nur dringen raten, den Auftrag zu schließen oder auf die Beratung zu beschränken und sich eine Rechtsanwaltskanzlei (im Internet) zu suchen, die auch Ansprüche in den USA durchsetzt und insoweit also auch entsprechende Kompetenzen aufzuweisen hat.
Ich bitte insoweit um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
geschrieben am 29.08.2009 16:16:07
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 490
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Sehr geehrter Auftraggeber,
zu einem Einsatz von 100 € kann der Auftrag hier nicht realisiert werden.
In diesem finanziellen Rahmen bewegt sich höchstens eine ausführliche Beratung zu dem Vorgehen in der Angelegenheit.
Eine außergerichtliche Durchsetzung des Anspruchs ist mit weiteren Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalt verbunden. Das gerichtliche Vorgehen ist wiederum auch mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Hier sollte der Einsatz also entsprechend erhöht werden.
Aufgrund des internationalen Rechtsbezuges kann ich Ihnen aber nur dringen raten, den Auftrag zu schließen oder auf die Beratung zu beschränken und sich eine Rechtsanwaltskanzlei (im Internet) zu suchen, die auch Ansprüche in den USA durchsetzt und insoweit also auch entsprechende Kompetenzen aufzuweisen hat.
Ich bitte insoweit um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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geschrieben am 29.08.2009 16:26:24
Sehr geehrter Ratsuchender,
nachdem der Kaufvertrag wahrscheinlich nach US-Recht zu beurteilen ist, der Verkäufer seinen Sitz in den USA hat und dementsprechend die US-Justiz für die Angelegenheit zuständig ist, erscheint zweifelhaft, ob Ihnen in dieser Angelegenheit ein deutscher Anwalt wirklich weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
RA Michael Vogt
geschrieben am 29.08.2009 16:26:24
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 430
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
nachdem der Kaufvertrag wahrscheinlich nach US-Recht zu beurteilen ist, der Verkäufer seinen Sitz in den USA hat und dementsprechend die US-Justiz für die Angelegenheit zuständig ist, erscheint zweifelhaft, ob Ihnen in dieser Angelegenheit ein deutscher Anwalt wirklich weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
RA Michael Vogt
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geschrieben am 01.09.2009 20:01:48
Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte definieren Sie, was Sie unter "komplette Abwicklung" meinen.
Auch bitte ich um Mitteilung, in welchen Bundesstaat der Verkäufer sitzt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
geschrieben am 01.09.2009 20:01:48
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 983
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Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
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bitte definieren Sie, was Sie unter "komplette Abwicklung" meinen.
Auch bitte ich um Mitteilung, in welchen Bundesstaat der Verkäufer sitzt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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