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Auftrag geschrieben am 17.09.2009 19:35:01

Ehe von zwei Ausländern gescheitert-Ehemann will trotzdem in Deutschland bleiben

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Rechtsanwälte! Ich benötige dringend Ihren Rat.
Ich und mein (noch) Ehemann - wir sind beide Ukrainische Staatsbürger. Wir haben am 17.01.2006 in der Ukraine geheiratet.
Eingereist nach Deutschland (zur Familienzusammenführung) hat er erst am 18.11.2007.

Die Gründe für solch eine verspätete Einreise sind:
1. Er hatte eine Abschiebung auf Deutschland (ich wusste nichts davon)
2. Ich lebte zu dem Zeitpunkt von Hartz 4.

Seit 18.11.2007 lebt er mit mir zusammen. Sein Visum wird im Januar 2009 ablaufen. Sein Visum wird (laut Ausländerbehörde) nur dann wieder verlängert, wenn ich immer noch eine Arbeitsstelle habe und wir nicht auf die Staatliche Hilfe angewiesen sind.

Ich lebe in Deutschland seit 1998, habe bereits eine unbefristete Aufehthaltserlaubnis und eine feste Arbeitsstelle. Er ist arbeitslos und hat in Deutschland noch nicht gearbeitet.

Seit Monaten läuft alles schief zwischen uns und ich verstehe immer mehr, dass er mich nicht aus Liebe geheiratet hat, sondern, um hier (am besten auf meine Kosten) gut leben zu können.

Am 30.08.2009 habe ich zu ihm gesagt, dass ich mich von ihm trennen möchte. Daraufhin hat er mir geantwortet, dass er vor hat, trotz allem in Deutschland zu bleiben! Und dass ich es niemals schaffe, das er in die Heimat fährt. Als eine Idee, wie er hier bleiben kann, hat er angegeben, dass er sein Kumpel (er ist selbständig) bitten wird, mit ihm einen Arbeitsvertrag zu abschließen.

Seit Montag (14.09.2009) ist er aus der Wohnung verschwunden, ist telefonisch nicht erreichbar. Er kommt aber täglich in die Wohnung, wenn ich auf der Arbeit bin und trägt seine Sachen raus.

Ich hoffe, ich habe alles wesentliche geschildert.

Nun sind meine Sorgen/Fragen:
1. Was soll ich tun? Polizei/Meldebehörde/Ausländerbehörde benachrichtigen?
2. Kann er vorzeitig ausgewiesen werden?
3. Falls nicht: Soll ich in Deutschland getrenntleben beantragen und die Scheidung einreichen oder kann man sich in der Ukraine scheiden lassen und dann die legalisierte Scheidungsurkunde den Behörden vorlegen?
4. Falls die Scheidung in Deutschland beantragt werden soll, bekommt er seine Aufehthaltserlaubnis für ein Jahr verlängert (sog. Trennungsjahr) und kann hier auf meine Kosten bleiben?
5. Hat er wirklich eine Chance, in Deutschland zu bleiben, wenn sein Kumpel mit ihm einen Arbeitsvertrag abschließt?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!!!









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