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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 12.06.2010 15:31:54

Ehevertrag prüfen

Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommen
Guten Tag,

mein Ehemann und ich möchten einen Ehevertrag schließen. Dazu kurz einige Daten:
• Ehemann: Ausländer, unbefristetes Aufenthaltsrecht, möchte demnächst die dt. Staatsbürgerschaft beantragen, Student bis Frühjahr 2011, Nebenjob
• Ehefrau: deutsch, Angestellte
• Seit 5 Jahren verheiratet , Eheschließung im Ausland – in Deutschland anerkannt
• gemeinsames Kind (Kindergartenalter)
Es ist davon auszugehen, dass ab Frühjahr 2011 mein Ehemann in Vollzeit arbeiten wird, während ich vermutlich max. 30 Std./Woche arbeiten werde aufgrund der Kinderbetreuung. Allerdings ist die Möglichkeit einer Trennung hoch und es besteht der Wunsch meines Ehemannes, in seine Heimat zurückzukehren. Im Streit wurde auch schon einige Male gedroht, dies zu tun und das gemeinsame Kind mitzunehmen. Ich möchte gerne in Deutschland bleiben.

Folgender Vertragsinhalt ist gewünscht:
• Ausschluss des Versorgungsausgleichs
• Vereinbarung der Gütertrennung
• Ausschluss Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung
• Erb- und Pflichtteilsverzicht
• Deutsches Recht für alle Punkte des Vertrags

Nun zu meinen Fragen:

Wäre es sehr wahrscheinlich, dass im Fall der Scheidung Punkte des Vertrags als sittenwidrig erklärt würden, falls die Scheidung innerhalb der nächsten zwei Jahre eingereicht würde? (Ein Jahr Zeit ab Vertrag bis Scheidungseinreichen bzgl. des Versorgungsausgleichs ist mir bekannt.)

Dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird, wäre mir wichtig. Allerdings konnte mein Ehemann noch kaum Rentenanwartschaften ansammeln, während mir die Erziehungszeit angerechnet wurde und ich gearbeitet habe. Ist das dann rechtlich trotzdem möglich und gültig?

Ich gehe davon aus, dass alles, was das Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. Sorgerecht für Kinder betrifft, nicht in einem Ehevertrag festgehalten werden kann? Oder wäre es zumindest möglich, Deutschland als Aufenthaltsort bis zum 14. Lebensjahr festzulegen?

Wäre es sinnvoll, die Unterhaltspflicht nicht auszuschließen, sondern zu begrenzen? Zum Beispiel auf ein Jahr?

Den Vertrag sende ich als PDF-Datei. Ich bitte Sie, diesen zu überprüfen.

Vielen Dank.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 12.06.2010 15:37:50
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481


Der von Ihnen gebotene Einsatz für die Prüfung des Vertrages und die Beantwortung von insgesamt 4 Fragenkomplexen zusätzlich ist unangemessen niedrig.

Sie sollten nicht unter 100.- € bieten.

Mit freundlichen Grüßen



Auftrag angenommen am 12.06.2010 15:41:24

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