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Auftrag geschrieben am 16.02.2011 17:34:46

Eidesstattliche Versicherung Widersprechen

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Termin zur abgabe der EV vom Gerichtsvollzieher (GV) erhalten.

Der gerichtliche Mahnbescheid soll mir bereis im Jahr 2001 zugestellt worden sein. Diesen habe
ich aber nie erhalten.

Der Forderung des Gläubigers möchte ich wiedersprechen, darüberhinaus möchte ich demzufolge auch keine EV abgeben.
Der GV meinte ein Widerspruch ist möglich dazu müsste ich lediglich beim GV ein Protokoll ausfüllen und eine begründung einreichen.
Dann wird ein Richter darüber entscheiden.

Wie müsste man eine solche begründung vorformulieren (unter angabe von Paragraphen) ?

In der Begründung möchte ich folgendes erwähnen.

- anzweiflung der Rechtmäßigkeit der Forderung
- keine Möglichkeit des Wiederspruchs da gerichtlichen Mahnbeschied nie erhalten
- Einrede wegen Verjährung (falls möglich)

Danke für Rechtsberatung im vorraus.

Schönen Gruß

Rudi












Auftrag angenommen am 16.02.2011 17:55:19
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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