Auftrag geschrieben am 14.10.2011 08:29:34
Eigenbedarfskündigung
Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenLaut Wertgutachten gehören zum Haus eine Einbauküche, Sat-Anlage, Mülltonnenstellplatz und div. Anplanzungen auf dem Grundstück. Carport und Schuppen gehören laut Gutachten den Mieter.
Jetzt nach einen Jahr habe ich die Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Darauf erhielt ich ein Schreiben vom Anwalt der Mieter.
1. besondere Härte da 1 Mieter behindert (Ehepaar)
2. Mieter finden in der Kündigunszeit (9 Monate) kein angemessenes Haus zu Miete
3. keine Schönheitsreparatur seitens Mieter wegen falscher Reglung im Mietvertrag
4. Einbauküche, Sat-Anlage, Mülltonnenstellplatz und div. Anplanzungen sind Eigentum der Mieter
5. Mieter habe behindertengerechte Einbauten installiert, Bohrlöcher brauchen nicht beseitigt werden
6. Mieter wollen mit Ankündigungszeit von 2 Wochen kündigen /ausziehen wenn Haus zu Miete gefunden
Ich habe div. Anlagen beigefügt.
Ich bitte um ausführliche und fachkundige Beurteilung der aufgeführten Punkte.
Bitte mit rechtlicher Grundlage (Gesetze) und vorhandenen eventuellen Urteilen.
Danke
Auftrag angenommen am 14.10.2011 09:21:09
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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