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Auftrag geschrieben am 05.12.2009 11:39:46

Eigentumswohnung in der Zwangsversteigerung

Rechtsgebiet: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung | Status: angenommen
Nachdem meine Eigentumswohnung nach 2 Versteigerungsterminen nicht versteigert wurde, ist sie nun in Händen von Immobilienmaklern.

Die versuchen unbedingt, hier in die Wohnung zu kommen. Das habe ich bis jetzt abgeblockt.
Nun bekam ich gestern diesen Brief mit Datum 03.12.09:

Sehr geehrte Frau ...

hiermit zeige ich unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht (ist eine Fotokopie) an, dass ich die Interessen der WM Immobilien GmbH
vertrete.

Ich fordere Sie auf,

bis zum 11. Dezember 2009, 14.00 Uhr

die noch von Ihnen bewohnte Wohnung im 3. Obergeschoss ....
geräumt herauszugeben.

Andernfalls werde ich aus dem vorliegenden Zwangsversteigerungsbeschluss unverzüglich die Räumungsklage betreiben. Unnötige Kosten würden dadurch entstehen.

Mit fr ....

Meine Frage:

Ist es von einem Anwalt zulässig solch einen kurzen Termin zu stellen, oder darf er das überhaupt in dieser Form? - und wie habe ich darauf zu reagieren?

-- Einsatz geändert am 07.12.2009 13:39:27


Auftrag angenommen am 07.12.2009 14:35:03
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 559

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