Auftrag geschrieben am 20.08.2009 23:51:56
Eingehungsbetrug?? Bitte dringend um Hilfe
Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommenDas Problem ist Folgendes:
Ich habe bei einem Internetshop Bücher bestellt. Man zahlt dort entweder per Vorkasse oder Paypal. Da ich kein Paypal-Konto besitze, wählte ich Vorkasse. Es handelt sich um einen Betrag von 104,30 Euro.
Meine Tante lebt bei uns im Haus. Sie ist vor zwei Monaten mit Nierenversagen ins Krankenhaus gekommen. Da Sie über 80 Jahre ist und sie zur Familie gehört habe ich nicht mehr an die Vorkassezahlung gedacht. So, das alles geregelt, Anne zu Hause die erste Zeit gepflegt, gerät mein kleiner Sohn auf dem Sohn unter den Trecker, lag erst auf der Intensiv- und bis Freitag auf der Kinderstation. Logischerweise denke ich da auch nicht an "105 Euro" Vorkasse.
Ich habe mit Max im Krankenhaus geschlafen und wir sind seit Samstag morgen zu Hause.
Als ich die Post geöffnet habe, der Schock:
Zahlungseingangsziel ist verstrichen, er zeigt mich wegen Eingehungsbetrugs an, informiert alle Kreditsicherungsunternehmen, dass ich eine Betrügerin sei, informiert meine Bank "mit wem sie es zu tun haben". (O-Ton, Brief)
Werde ich jetzt Verurteilt?
Und wieso zeigt er mich an? Ich habe doch niemanden betrogen. Ich habe die Ware doch gar nicht erhalten (Vorkasse)...
Kommt die Anzeige in mein Führungszeugnis?
Was ist die Höchststrafe, die ich für den "Betrug" bekommen kann?
Ich habe wahnsinnige Angst, was diese Betrugsanzeige für meine Zukunft bedeutet.....
Der im Vergleich zu anderen Themen "hohe" Einsatz, da ich auf eine schnelle & auch für Lehramtstudenten - verständliche Antwort hoffe :-)
Auftrag angenommen am 21.08.2009 00:04:29
Rechtsanwalt Marek Schauer
Baumschulenstraße 9-10, 12437 Berlin, Tel: 030 26 03 97 63, Fax: 030 53 00 00 61
Strafrecht, Sozialhilferecht, Jugendstrafrecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeiten
Bewertungen: 58
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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