Guten Tag. Ich habe hier folgenden Fall für mich zu vergeben. Ich bin seit März 2011 Studentin und habe ein Recht auf Bafög. Ich habe bisher noch keinen Antrag gestellt, durch meine Schwester weiss ich, dass dies ein Bürokratischer Kraftakt ist. Ich benötige daher einen Anwalt, der meinen Bafög Antrag den ich an Ihn übersende an das für mich zuständige Bafög Amt weiterleitet und auch eine Frist beziehungsweise einen Hinweis setzt, bis wann eine Entscheidung des Antrages erfolgen soll. Des weiteren soll er mir bei eventuell anfallenden Fragen helfen können wie zum Beispiel ob ich Bafög rückwirkend beantragen kann ab 01.03.2011 oder ob dies nur ab 01.05.2011 geht. Sollte der Bafög Antrag abgelehnt werden, soll dieser Ablehnungsbescheid von Ihnen überprüft werden. Hierfür würde ich Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Es geht zunächst nur um das Einsenden des Antrages mit einem Fristhinweis, da ich auf das Geld angewiesen bin. Jedoch war ich 4 Wochen am Stück krank geschrieben und konnte daher den Antrag nicht früher stellen. Ich möchte böse Überraschungen vermeiden und deshalb direkt auf einen Anwalt zurückgreifen. Ggf. kann mir auch von Ihnen Auskunft gegeben werden, was mir an Bafög zusteht, wenn ich bei meiem Freund während des Studiums wohnhaft bin. Vielen Dank für Ihre Hilfe.