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Auftrag geschrieben am 10.07.2009 18:53:03

Einreise und Aufenthalt meiner Frau

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Status: angenommen
Hallo,
ich bin deutscher Staatsbürger, Hauptwohnsitz seit einem Jahr in Österreich und dort seit 4 Jahren beschäftigt. Ich habe vor 14 Tagen in Jakarta meine Ehefrau geheiratet. Davor (also ca. 10 Tage vor der Heirat) hat Sie schon ein C-Visum für Österreich beantragt und es vorige Woche genehmigt bekommen (für 2 Monate). Sie hat alle laut den Internetseiten der Botschaft benötigten Dokumente bei den entsprechenden Behörden legalisieren und bei einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Diese müssen nun noch von der Botschaft beglaubigt werden. Vor 3 Tagen habe ich Sie zum Beglaubigen unserer Ehebücher zur deutschen Botschaft geschickt, in der Annahme, das dieses Dokument wohl eher von der deutschen als von der Österreichischen Botschaft beglaubigt werden müsste, da ich die Ehe bei Standesamt meines letzen deutschen Wohnsitzes anmelden will. Die Botschaft verweigerte die Beglaubigung mit der Begründung, das dafür die Österreichische Botschaft zuständig wäre. Ist das überhaupt rechtens ? Kann die dt. Botschaft die Beglaubigung der Heiratsurkunde verweigern ?
Sie hat jetzt alle Urkunden bei der Österreichischen Botschaft zum Beglaubigen eingereicht, die Entscheidung steht noch aus (wird wohl Montag).Danach möchte ich mit Ihr gemeinsam nach Österreich fliegen. Habe im Internet auch gelesen, das Sie als meine Frau aufgrund meines Freizügigkeitsrechts europarechtlich bei mir bleiben kann.
Ich bräuchte nun detaillierte Informationen, wie ich dann am besten vorgehe, das Sie gleich da bleiben kann oder möglicherweise nur einmal kurz nach Jakarta zurückfliegen muss. Ich will alle rechtlichen Mittel wissen. Ich suche deswegen einen Anwalt, welcher sich mit so etwas sehr gut auskennt.
PS: Ich befinde mich z.Z. in Singapur (Zeitunterschied 6 Stunden). Der gemeinsame Rückflug ist am 18. Juli. D.h. mein Fall besitzt eine gewisse Dringlichkeit.
Danke


-- Einsatz geändert am 10.07.2009 19:13:22


Auftrag angenommen am 10.07.2009 21:25:41
Rechtsanwalt Siegfried Huber-Sierk
Elsenheimerstraße 59, 80687 München, Tel: 089-29164528, Fax: 089-29164530
Sozialversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung, Lebensversicherung, Versicherungsvertragsrecht
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