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Auftrag geschrieben am 10.03.2010 14:22:40

Einstellung des Geschäftsbetriebs einer deutschen Niederlassung

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Muttergesellschaft einer japanischen Kapitalgesellschaft (KK) hat kürzlich Insolvenz angemeldet und wird ihren Geschäftsbetrieb in Kürze einstellen. In Deutschland besteht noch eine Niederlassung, die ins Handelsregister in Frankfurt eingetragen ist, aber bislang keine Insolvenz angemeldet.

Über die Niederlassung wurden in den letzten 10 Jahren keine Umsätze getätigt und es existieren auch keine Vermögenswerte oder Zahlungsverpflichtungen mehr (auch kein Konto).

Diese Niederlassung wird bzw. soll nun endgültig ihren Geschäftsbetrieb einstellen und sie bzw. auch die gesetzliche Vertretung soll aus dem Handelsregister gelöscht werden.

Ich würde mich freuen, wenn diese Aufgabe ein Notar übernehmen könnte.

Vielen Dank!


Rechtsuchender2


Auftrag angenommen am 10.03.2010 15:21:47
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
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