Auftrag geschrieben am 10.03.2010 14:22:40
Einstellung des Geschäftsbetriebs einer deutschen Niederlassung
Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Status: angenommendie Muttergesellschaft einer japanischen Kapitalgesellschaft (KK) hat kürzlich Insolvenz angemeldet und wird ihren Geschäftsbetrieb in Kürze einstellen. In Deutschland besteht noch eine Niederlassung, die ins Handelsregister in Frankfurt eingetragen ist, aber bislang keine Insolvenz angemeldet.
Über die Niederlassung wurden in den letzten 10 Jahren keine Umsätze getätigt und es existieren auch keine Vermögenswerte oder Zahlungsverpflichtungen mehr (auch kein Konto).
Diese Niederlassung wird bzw. soll nun endgültig ihren Geschäftsbetrieb einstellen und sie bzw. auch die gesetzliche Vertretung soll aus dem Handelsregister gelöscht werden.
Ich würde mich freuen, wenn diese Aufgabe ein Notar übernehmen könnte.
Vielen Dank!
Rechtsuchender2
Auftrag angenommen am 10.03.2010 15:21:47
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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