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Auftrag geschrieben am 12.11.2011 21:37:11

Elterngeld - Grenzgaenger

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommen
Guten Tag, meine Frau (niederlaendische Staatsangehoerigkeit) und ich (deutsche Staatsangehoerigkeit) leben in Deutschland. Sie arbeitet grenznah in den Niederlanden und ich in Deutschland. Unser Nachwuchs wird bald erwartet und fuer die ersten paar Monate nach der Geburt gehen wir beie in Elternzeit und bleiben weiterhin in Deutschland. Allerdings koennte es sein, dass berufsbedingt ein Umzug nach Holland danach erfolgen wird, so fern ich das Arbeitsangebot bekomme. Kann meine Frau weiterhin Elterngeld beziehen, selbst wenn der gemeinsame Wohnort nach Holland verlagert wird ?
Vielen Dank fuer die ausfuehrliche Antwort.


Auftrag angenommen am 13.11.2011 00:13:13

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