Auftrag geschrieben am 17.12.2009 16:40:58
Elternunterhalt (Schwiegerkinder)
Rechtsgebiet: Sozialrecht | Status: angenommenzum Elternunterhalt von Schwiegerkindern habe ich folgende Frage.
Die Mutter meiner Frau lebt in einem Pflegeheim und da Ihre Rente nicht reicht muss das Sozialamt zuzahlen.
Meine Frau lebt mit mir in einem selbst genutzten Haus (EFH). Das Haus habe ich von meinen Eltern geerbt und bin auch somit als alleiniger Besitzer im Grundbuch eingetragen.
Meine Frau (64 ) und ich (70) beziehen beide eine Rente.
Meine Frau 300,00 € monatlich netto.
Ich 1800,00 € monatlich netto
Unser Vermögen (Bank) beträgt ca.49.000,00 €. Die Sparkonten laufen auf beider Namen.
Das Geld habe ich als Rücklage für Reparatur des Hauses, Erneuerung z.B. Fenster usw. gedacht, ferner für sonstige gesundheitliche Vorsorge.
Frage:
Kann die Rente meiner Frau mittelbar (Taschengeld) zur Unterhaltszahlung herangezogen werden?
Kann das Vermögen zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, da ja die Konten auf beider Namen laufen,
wenn ja, in welcher Höhe ?
kann eine Änderung der Konten nur auf meinem Namen von Vorteil sein ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Auftrag angenommen am 17.12.2009 16:47:17
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 430
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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