Auftrag geschrieben am 23.07.2009 17:14:34
Entschädigung bei Wasserschaden - Wohnungseigentum
Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Status: angenommenich habe im März 2009 durch eine Fachfirma mein Badezimmer vollständig renovieren lasen. Relativ aufwendig, rd. Euro 40.000.
Mitte Juni muß ich feststellen, daß sich in in einem Nebenraum, der an das Badezimmer angrenzt, Schimmel gebildet hat. Bei der Montage der Toilette war das Kunststoffrohr für die Frischwasserzufuhr fehlerhaft eingesetzt worden. Fachfirma hat den Schaden eingeräumt. Wände und Fußboden wurden im Zeitraum 21.06. ( Schadenfeststellung ) und 21.07. ( Demontage Trocknungsgeräte ) getrocknet. Heute erfolgte der Wiederanschluß der Toilette. Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers hat den Schaden bereits begutachtet.
Meine Frage:
Ist die von mir als Anlage erstellte Kostenzusammenstellung grundsätzlich vom Aufbau her OK oder sind mir gravierende Fehler unterlaufen, im wesentlichen bei der Entschädigung für entgangene Nutzungsmöglichkeiten ?
Vielen Dank im voraus
Auftrag angenommen am 24.07.2009 00:45:25
Rechtsanwalt Marco Liebmann
Hauptstraße 8, 18510 Abtshagen, Tel: 038327 / 459821, Fax: 038327 / 459822
Öffentliches Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 340
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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