Auftrag geschrieben am 23.02.2010 10:58:16
Erbanrechnung
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommenich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Mein Vater ist vor 12 Jahren verstorben.Testamentarisch wurde festgelegt im Todesfall v. Vater o.Mutter ,geht je 1/4 des Grundstückes an mich und meinen Bruder und die Hälfte an das überlebende Elternteil. Im Laufe der Jahre habe ich beschlossen mein Viertel an meine Frau zu überschreiben.
(uneheliches Kind)
Das wurde mit Einverständis der anderen Beiden auch notariell beurkundet.
Dann zog ich zu meiner Frau und da ich nicht mehr zurückkommen würde, hat meine Frau meine Mutter gefragt, ob sie nicht das Viertel von Ihr kaufen möchte, dann würden ihr 3/4 des Grundstückes gehören. Nach Erkundigungen hätten ihr 37000€ zugestanden.
Das wollte meine Mutter nicht zahlen und um Streit aus dem Weg zu gehen erhielt meine Frau 20000€.
Notariell ließ meine Mutter folgendes einschreiben:
Mein Sohn und seine Frau haben für das 1/4 Grundstück 20.000€
erhalten und dieses Geld wird im Erbfall in Abzug gebracht.
Im Erbfall sollte heißen, wenn meine Mutter stirbt, wird ihr 3/4 Grundstück auf mich und meinen Bruder aufgeteilt und davon werden mir die 20.000€ abgezogen.
Nun gibt es aber keinen Erbfall mehr, denn meine Mutter hat meinem Bruder ihren Anteil überschrieben und er ist jetzt alleiniger Besitzer.Da dieser nicht arbeitet, hohe Schulden hat und das Haus nach dem Tode meiner Mutter sofort verkaufen wird, frage ich mich, wenn dann davon alle Schulden bezahlt werden und ich angeblich einen Erbteil erhalten habe, ob ich ihm nicht von den 20.000€ Geld zurückgeben muß oder ob das alles überhaupt nichts mit Erbe zu tun hat, denn eigentlich war das ja ein Verkauf zwischen meiner Frau und meiner Mutter?
Und muß ich mich damit abfinden nichts zu erben, da sie alles zu Lebzeiten verschenkt hat oder habe ich nach Ihrem Tode eine Chance auf einen Pflichtteil, da sie sich Wohnrecht hat eintragen lassen und somit die Schenkungszeit von 10 Jahren nicht zu laufen beginnt? Ich hoffe Sie können etwas mit der schwierigen Darstellung des Falles anfangen und vielen Dank dafür.
Auftrag angenommen am 23.02.2010 11:04:23
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 390
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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