Auftrag geschrieben am 04.05.2010 17:51:04
Erbauseinandersetzung
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommenNach Eintritt des Erbfalls stellt sich heraus, dass die Nachlass- verbindlichkeiten höher als das sonstige Barvermögen sind.
Frage: Ist es richtig, dass das weitere Vermögen zunächst vollständig zur Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten eingesetzt werden muß.
Wenn der vorgesehene "neue" Grundeigentümer die restlichen Nachlassverbindlichkeiten bezahlt, verringern sich dann die fixierten Ausgleichszahlungen?
Welches Gericht ist für die Auseinandersetzungsklage zuständig, kann die Klage auch ohne Anwalt verfolgt werden?
Wie müßte dann der Klageantrag lauten?
Auftrag angenommen am 04.05.2010 18:58:39
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Miet und Pachtrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht, Wettbewerbsrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht
Bewertungen: 547
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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