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Auftrag geschrieben am 08.10.2009 00:22:12

Erbauseinandersetzung

Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommen
Sachverhalt:
Aufgrund einer Haftungserklärung ließ sich der Miterbe vor paar Jahren fast die Hälfte des Sparguthabens (1) ohne meine Zustimmung auszahlen. Meine Vorschläge zur Teilung des Nachlasses lehnte er ohne Begründung ab. Vor einem Monat setzte ich der Bank schon zum zweiten Mal (2) eine Frist zur Rückgängigmachung der Buchungen. Sie verweist aber auf eine gemeinschaftliche Verfügung beider Erben (3).

Auftragsbeschreibung:
Der Bank gegenüber die Rechtslage klar stellen und eine Frist zur Rückgängigmachung der Buchungen setzen. Alternativ mir dieselbe Summe (knapp 11 T€) auszuzahlen anbieten, die der Miterbe erhalten hat.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 08.10.2009 00:26:47
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 620


Sehr geehrter Ratsuchender,

ausweislich des Streitwertes von über 10.000 EUR, sollten Sie den Einsatz erheblich erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Auftrag angenommen am 08.10.2009 00:59:13
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 557

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