Auftrag geschrieben am 10.12.2009 13:38:47
Erbausschlagung für Minderjähriges Kind - Schreiben nicht eingegangen
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommenDas zuständige Nachlassgericht sitzt in Thüringen. Die Erbausschlagung wurde beim Familiengericht an unserem Wohnsitz Berlin aufgenommen, allerdings unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Familiengericht.
Diese Genehmigung wurde erteilt und von uns am 23.10. an das zuständige Nachlassgericht geschickt - dummerweise nicht als Einschreiben. Da wir anschließend eine Rechnung von dort bekamen, sind wir davon ausgegangen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Leider hat sich nun das Gegenteil herausgestellt. Dieses Schreiben ist wohl auf dem Postweg verloren gegangen, zumindest findet es sich nicht in der Akte. Am 4.12. wurde uns somit eröffnet, dass die Erbausschlagung ohne Zustellung der familiengerichtlichen Einwilligung unwirksam ist, unser Sohn also Erbe ist.
Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen uns noch zur Verfügung, gegen die voraussichtlich nur aus Schulden bestehende Erbschaft vorzugehen?
Auftrag angenommen am 10.12.2009 14:38:16
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 404
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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