Auftrag geschrieben am 17.08.2009 08:09:57
Erbe von Vater
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommenich hätte eine Frage zu folgendem Fall:
Mein Vater ist verstorben. Ich bin sein einziges leibliches Kind. Er war in 2. Ehe verheiratet und die 2. Frau hat 2 Söhne mit in die Ehe gebracht. Er hatte also keine eigenen Kinder mehr.
Wie steht es mit meinem Erbe ? Bis jetzt wurde von der 2. Frau meines Vaters kein Wort darüber verloren. Muss ich einen Erbschein beantragen und wo ? Was passiert, wenn ich alles so belasse und die 2. Frau stirbt. Bin ich dann nicht mehr erbberechtigt sonder die 2 Söhne ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Auftrag angenommen am 17.08.2009 08:13:08
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Tannenforst 3, 47551 Bedburg-Hau, Tel: 02821 895153, Fax: 02821 895154
Erbrecht, Insolvenzrecht, Kreditrecht, Vertragsrecht, Mietrecht
Bewertungen: 357
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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