Auftrag geschrieben am 15.08.2009 21:19:18
Erben bei Tod des Onkels
Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommen1. Frage: Falls mein Onkel ein Testament zu Gunsten Bruder 1 und Bruder 2 gemacht hat, gehe ich als Bruder 3 dann leer aus?
2. Frage: Kann mein Bruder 2 das Elternhaus verkaufen?
3. Frage: Wäre das Testament gültig, wenn Bruder 2 dem Onkel ein Testament zur Unterschrift vorgelegt hat, in der Zeit des Altenheimaufenthaltes?
4. Frage: Wie könnte ich, bzw. kann ich überhaupt gegen diese Vorgehensweise klagen?
5. Frage: Kann ich bei dem Amtsgerichtstermin, der schon feststeht (1 Woche nach dem Tod des Onkels), falls ein Testament zu Gunsten meiner Brüder vorliegt, irgendwie schon reagieren?
Auftrag angenommen am 15.08.2009 21:59:24
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 490
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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