Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327709
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 21.09.2009 18:53:02

Erbrecht und ein wenig Strafrecht

Rechtsgebiet: Erbrecht | Status: angenommen
Sehr geehrter Herr Anwalt, bitte lesen Sie sich das mal durch und beraten Sie mich bitte.


Es gibt 3 Testamente:
19.08.1975 wo A und B (Kinder von x und y) zu jeweils gleichen Teilen erben sollten vom Notar
15.01.1986 Handschriftlich beim Notar hinterlegt
Anhang zum Testament:
Unser Sohn B, der im Testament als zur Hälfte Erbe nach unserem Tod eingesetzt ist, hat 1985 den Dachboden ausgebaut.
Das hat er selbst finanziert und sämtliche Arbeiten selbst gemacht. Er hat dazu keine finanzielle Hilfe von uns erhalten.
Er wird nach unserem Tod das Haus mit Garten und Nebengebäuden übernehmen.
Solange wir , x und y (Eltern), leben, behalten wir das Recht über sämtliche Zimmer im Haus, sowie über Hof und Garten.
Ps.: Der Ausbau des Daches ist im Testament nicht eingetragen, ist Eigentum unseres Sohnes B.

28.01.1986 Handschriftlich beim Notar hinterlegt
Anhang zum Testament der Eheleute x und y.
X und y aus dem Jahre 1975. Dieses Testament gilt bis nach unserem Tode. Eine Abschrift liegt davon beim Amtsgericht Witzenhausen.
Demnach soll unser Sohn B das Haus übernehmen. Im Jahre 84-85 hat B den Dachboden ausgebaut. Belege und Quitungen sind vorhanden, mit unserer beider Unterschrift, x und y (Eltern).
Die Dachwohnung ist daher aus der Schätzung auszuschliessen.
Unser Sohn B, unsere Tochter A, unsere Enkelkinder C und D, sind Erben.
Das Haus, Hof- Garten und Feld (ca. 2000m² mit Wochenendhaus und Nebengebäuden) soll Ordnungsgemäß abgeschätzt werden. B erhält die Hälfte.
B soll das Haus mit Hof und Garten übernehmen, A bekommt ihr Pflichtteil und C und D (die Kinder von A) das Feld und den Ausgleich an Geld.
Sollten unsere Enkel das Feld verkaufen, so hat B das Vorkaufsrecht.

Am 07.12.2001 Ausfertigung Gemeinschaftlicher Erbschein zu je ¼ von A, B (Kinder der Erblasserin) und C und D (Enkel der Erblasserin und die Kinder von A)

Am 13.01.2002 verstarb A. Ihre Kinder C und D erbten ohne Testament zu je gleichen Teilen.

Am 24.02.2002 Versuch von mir, D, eine Erbauseinandersetzung mit B damit das Grundbuch lt. Testament für das Feld geändert wird. Diesen Versuch lies ich fallen nach Drohungen gegen mich und meine Freundin.

Am 27.02.2003 Verkauft C Ihren Anteil vom Feld an B.
Neue Aufteilung vom Feld. B hat derzeit 62,5% und ich (D) habe 37,5%.

Soweit zu den alten Fakten. Im Juli diesen Jahres eskalierte die Situation. Ich (D) übernachtete bei B. Grund: neue Arbeit ca. 200km vom Wohnort. Aus einem nichtigen Grund rief er meinen Geschäftsführer während meiner Arbeitszeit an. Er verlangt von ihm, mich nach Hause zu schicken oder er würde ihm die Bude zerlegen, weil er ja weiß, wo er wohnt. Zudem beleidigt er meinen neuen Geschäftsführer.
Ich fuhr zu ihm, fragt ihn, ob es stimmt das er meinen Chef ein W...... genannt hat? Er wiederholte seine Aussage über meinen Chef und setzt noch ein wenig nach.
Ich packte meine Sachen und zog ins Wochenendhaus (Feld) was wir derzeit gemeinschaftlich besitzen.

Nun das wichtige:
Er hat ohne mein Einverständniss das Wochendhaus vermietet. Für 35€ pro Monat. Er verbot mir, dass Grundstück zu betreten. Auf verlangen von mir zeigt er mir weder den Mietvertrag noch nannte er mir den Mieter oder gab mir die Schlüssel für die Räumlichkeiten.
Er bedrohte mich wiederholt, mit Anzeige wenn ich dort hin ginge bis zum Erschiessen. Das habe ich angezeigt, mein Chef wurde als Zeuge geladen und bestätigte meine Aussage. Er hat ihm am Telefon auch gesagt, was er mit mir tut, wenn ich was mache was er nicht will.

Aufgrund der ernst zu nehmenden Drohungen (wegen Körperverletzung verurteilt und Waffenbesitzer) habe ich nach der versuchten Erbauseinandersetzung nichts weiter unternommen um die Besitzverhältnisse zu ändern. Wenn ich meinen Anteil an den Vermietungen haben wollte...wie schon beschrieben...!

Diesmal lies und lasse ich nicht nach. Ich ging durchs Fenster und schlief dort. Für den Mieter hinterlies ich meine Nummer mit einem kurzen Text das ich dort jetzt einziehen würde und der Mietvertrag für mich keine Gültigkeit habe.
Wir telefonierten und einigten uns, das ich die Woche über dort schlafen könne weil er nur am WE dort ist. Das erzählte er dann B. Dieser Verbot dem Mieter dies zu zu lassen.
Anfang August kam der Mieter zum Wochendhaus. Nach einem Netten und Sachlichen hin und her hollten wir die Polizei. Der Mieter holte seinen Mietvertrag, ich hatte meine Erbunterlagen dabei.

Die Polizei sichtete die Unterlagen und gab mir Recht im Bezug darauf, das dieser Mietvertrag keine Gültigkeit habe. Er lief seid seiner Erstellung ca. 1,5 Jahre.
Am nächsten Tag räumte der Mieter das Wochendhaus und ich zog ein.

Ca. 2 Wochen später übergab mir die Rechtsanwältin von B persönlich ein von ihr verfassten Brief über die unrechtmäßige Benutzung des Grundstücks. Hier sei noch erwähnt, das B dort seine Traktoren, Anhänger usw. für sein Nebengewerbe als Händler für Landmaschinen dort stehen hatte.
In diesem Brief stehen Dinge wie:
das Gelände ist seit dem Tode der Erblasserin vermietet
der Mieter hätte das Wochendhaus seit 2004 gemietet
er würde mich mit 1500€ ausbezahlen
oder ich solle ihm 10000€ bezahlen weil er sich die Jahre darum gekümmert hätte und weil er die Reparaturen bezahlt.

Zu den 1500€, das ist mir zu wenig. Ich will es auch nicht verkaufen.
Zu den 10000€, das ist mir viel zu viel. Er verbot mir ja, mich darum zu kümmern. Die Arbeiten führte er selbst aus. Hier ein kleines Beispiel: er besorgt gebrauchte Fenster, riss die Wand ein, verfugte die Wand mit Bauschaum und setzte die Fenster darauf. Kurz gesagt, durchgängig schlechte Arbeit.
Zu vermietet seit 2004, das ist gelogen. Bis vor 1,5 Jahren hatte ein Dorfansätziger das Grundstück ohne Mietvertrag gemietet. Statt Geld zu bezahlen führte er verschiedene Reparaturen durch. Dies würde er auch vor Gericht aussagen.
Die Aussagen in diesem Brief kamen von B und dem Mieter. Eine Prozeßvollmacht wegen der unberechtigten Nutzung des Grundstücks lag von beiden bei.

Jetzt bekam ich von seiner Anwältin ein Schreiben, das Sie eine Teilungsversteigerung in die Wege leiten werden.




Puh, nun zu meinen Fragen:
wie leite ich persönlich die Erbauseinandersetzung ein? Ich möchte grundsätzlich, das ich die mir zustehende Hälfte im Grundbuch von dem Feld (Wochenendgrundstück) finde.
Wie kann ich die Teilungsversteigerung verhindern oder hinauszögern? Ohne das Wochenendhaus verliere ich meine Arbeit da ich mir zwei Wohnungen nicht leisten kann.
Das Haus, Hof und Garten wurde 1993 an B überschrieben. A bekam ihr Pflichtteil ausbezahlt. Steht uns (C und D) noch der Ausgleich an Geld für das Haus zu?
Was muß ich persönlich tun, um die ca. 9,5 Jahre in denen B Miete für das Feld erhielt, meinen Anteil zu bekommen? Ist das Unterschlagung, was er betrieb?
Der Mietvertrag, der seid 2004 bestehen soll muß falsch sein. Die Polizei hat gesehen, das er erst seit ca. 1,5 Jahren läuft. Ist das Urkundenfälschung, was kann ich hierbei unternehmen?

Falls Sie noch etwas lesen, was ich noch tun könnte oder was für Sie undurchsichtig ist, bitte ich Sie mir dies zu schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

D








Auftrag angenommen am 21.09.2009 19:56:45
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 490

Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwerin direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.




So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt