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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 10.08.2011 23:31:00

Erfahrener Abmahnanwalt für zwei verschiedene Vorhaben gesucht

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € 150,00 | Status: angenommen
Guten Tag,

ich bin auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der nach Möglichkeit auf Abmahnverfahren für zwei spezielle Fälle spezialisiert ist:

1. Homepage, dessen URL ich für eine neue Firmengründung erwerben möchte. Der Inhaber ist nicht verkaufsbereit, stellt aber gleichzeitig auf seiner Homepage kein Impressum zur Verfügung und nutzt rechtlich geschützte Namen ohne weitere Hinweise. Diesen Zustand möchte ich so nicht hinnehmen, da ich nach wie vor an der URL interessiert bin und Kunden sich aufgrund eines fehlenden "-" in unserer jetzigen URL auf seiner Seite verirren können und diese mangels Impressum keinem Verantwortlichen zuordnen.

2. Ein gewerblicher ebay-Verkäufer der über seinen ebenfalls gewerblichen Account Artikel sinnlich als "private Überbleibsel" deklariert. Er weißt dabei aber an keiner Stelle auf den Umstand hin, dass er diesen Artikel von privat verkauft. Unter der Annahme, dass der Verkauf doch gewerblich erfolgen könnte, fehlen den Angeboten jegliche AGB und Widerrufs- und Rückgabebelehrungen. Ebenso sind meiner Einschätzung nach die durch ebay zwangsläufig veröffentlichten rechtlichen Informationen des Anbieters nicht vollständig.
Im Falle des Verkaufs von privat ist zudem von Steuerhinterziehung auszugehen.


Der zu vergebende Auftrag enthält konkret folgende Punkte:
- fachliche Einschätzung und Beratung der Vorgehensweise
- Formulierung etwaiger Schriftstücke die dem Abmahnverfahren dienen.

Ich möchte im Punkt 1 gerne die URL übertragen bekommen, im Punkt 2 finanziell profitieren.

Sollte der Profit im Bereich >2000 Euro liegen und / oder weitreichendere Arbeiten notwendig werden, so ist eine höhere (ggf. prozentuale) Beteiligung denkbar. Dies bedarf in jedoch einer weiteren, von diesem Angebot unabhängigen schriftlichen Vereinbarung.


Mit freundlichen Grüßen,
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 10.08.2011 23:37:05
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575


Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten Ihren Einsatz überdenken, weil der bisher ausgelobte Betrag - gerade auch vor dem Hintergrund der an den Plattformbetreiber abzuführenden Beteiligung - völlig unangemessen ist.



Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 10.08.2011 23:41:35
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Legienstr. 42, 24103 Kiel, Tel: 0431 584 556 0, Fax: 0431 663 154 4
Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Zivilrecht, Versicherungsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 135


Was die ausgelobte Erfolgsbeteiligung angeht, besteht seitens des Betreibers der Plattform die Verpflichtung darauf hinzuweisen, dass diese in der angedachten Form aus verschiedenen Gründen, die aus den AGB und dem RVG herrühren nicht möglich sein dürfte (ich muss leider darauf hinweisen).


Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 10.08.2011 23:44:38
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
August-Bebel-Str. 13, 33602 Bielefeld, Tel: 0521/9 67 47 40, Fax: 0521/9 67 47 42
Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 83


Inwieweit wollen Sie finanziell davon profitieren, wenn jemand ohne Wiederrufsbelehrung etc. gewerblich verkauft? Sie können diesen allenfalls zur Abgabe einer Unterlassungerklärung bringen, um dann bei erneutem Verstoß einen Vertragsstrafe geltend zu machen.

Stehen Sie im Übrigen in einem Wettbewerbsverhältnis zu den unter 1. und 2. genannten "Gegnern"?
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 10.08.2011 23:47:17

Da der Grundgedanke des letzten Absatzes wohl ähnlich wie bei ebay, myhammer und Co auf dieser Plattform nicht vertretbar ist, bitte ich die Zeilen als gegenstandslos anzusehen.

Der gebotene Betrag gilt somit nur für die beiden genannten Punkte: Eine Einschätzung der Situation und bei Erfolgsaussicht die Erstellung von maximal ZWEI Schriftstücken pro genanntem Fall. Alles eventuell Folgende möchte ich an dieser Stelle unter "Folgeaufträge möglich" deklarieren.


Auftrag angenommen am 10.08.2011 23:59:54
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
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