Auftrag geschrieben am 09.10.2011 12:08:44
Ergänzung von einem Dienstleistungsvertrag und Beantwortung von 1 Rechtsfrage
Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 75,00 | Status: angenommenEs geht um die Ergänzung von 1 Dienstleistungsvertrag. Hierbei handelt es sich um einen fortlaufenden Dienstleistungsvertrags für Serverhosting / Serversupport / Suchmaschinenoptimierung.
Die Ergänzung betrifft die Aufnahme einer Preisänderungsklausel OHNE dass sich der Vertrag dadurch aufhebt oder eine erneute Unterschrift benötigt wird. Ich möchte den Kunden lediglich über die Preisänderung informieren müssen. Dieser kann entweder stillschweigend zustimmen oder er muss den Vertrag kündigen.
Es wäre z.B. denkbar dass ich den Kunden schriftlich oder via E-Mail im Voraus über Preisänderungen informiere, und diese dann ab einem gewissen Zeitpunkt gelten. Wie weit die Benachrichtigung im Voraus geschehen muss, sodass sie rechtlich haltbar ist, sollte der Anwalt entscheiden.
** 2 Zusätzliche Rechtsfragen **
Frage 1: Kunden, die eine Webseite von uns erstellen lassen, benötigen eine gültige Lizenz für das darunterliegende Content Management System. Können die Lizenzgebühren ebenfalls teil des Dienstleistungsvertrags sein, oder bedarf es hierfür einem zusätzlichen Vertrag? Dies wäre von uns stark bevorzugt, da wir somit Serverhosting und Lizenz nur kombiniert anbieten möchten (um zu vermeiden dass Dritte Personen Zugang zum Quellcode haben).
Frage 2: In wiefern können wir Preiserhöhungen weitergeben für diejenigen Kunden, die den Dienstleistungsvertrag bereits unterschrieben haben (da dieser bisher noch keine Preisänderungsklausel beinhaltet)?
Bitte schreiben Sie mir eine E-Mail sodass ich Ihnen den Vertrag zukommen lassen kann. Ungern möchte ich Ihn hier hochladen. Er umfasst ohne Leistungsbeschreibung in der Anlage lediglich 2 Seiten.
Auftrag vom Auftraggeber weiter eingegrenzt
geschrieben am 09.10.2011 12:19:33
Es sind 2 Rechtsfragen, nicht 1 Rechtsfrage wie irrtümlich im Betreff steht.
geschrieben am 09.10.2011 12:19:33
Es sind 2 Rechtsfragen, nicht 1 Rechtsfrage wie irrtümlich im Betreff steht.
Auftrag angenommen am 09.10.2011 13:23:48
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 185
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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