Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327866
zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 23.03.2010 16:22:06

Erschleichung eines Grundstückes durch falsche Angaben

Rechtsgebiet: Grundstücke | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Mutter wollte vor einigen Jahren ein Waldgrundstück kaufen. Dies sollte zur Holzgewinnung zum Betreiben der von meinen Schwager gewünschten Holz-Heizung genutzt werden. Der Einbau erfolgte in das Grundstück meiner Mutter. Im gleichen Grundstück wohnt auch meine Schwester. Da nun mein angehender Ex-Schwager bei der BVVG (ehemals Treuhand) arbeitet, kam er an ein geeignetes Grundstück heran. Auf Anfrage bei ihm, ob nicht mehrere Personen ins Grundbuch eingetragen werden können, schilderte er uns (mir, meinen Eltern und meinen 2 Schwestern) dass nur ein Fachmann (er ist Forstwirt) als eigner eines Waldgrundstückes, welches von der BVVG erworben wird, ins Grundbuch eingetragen werden kann.
Fazit: Meine Eltern bezahlten das Grundstück (Nachweis vorhanden)
Meine Frage ist nun: Hat meine Mutter, da meine Schwester in Scheidung lebt eine reale Chance das Waldgrundstück einzuklagen?

mfg


Auftrag angenommen am 23.03.2010 17:02:08
Rechtsanwältin Sonja Richter
Ohechaussee 9, 22848 Norderstedt, Tel: 040 / 38 61 55 93, Fax: 040 / 38 08 72 78
Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 177

Bewertung der Antwort vom Auftraggeber

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung:
Schnelle gute Beantwortung meiner Frage. Die Antwort hat mir bei der Entscheidungsfindung geholfen.



Hinweis:
Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin Richter direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.




So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt