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zufriedene Nutzer
Auftrag geschrieben am 18.04.2009 19:54:36

Erschließungskosten

Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht | Status: angenommen
Guten Tag,
Ich wohne als Hauseigentümer seit 19 Jahren in einer Straße, für deren Erschließung nunmehr von der Stadtverwaltung die Erschließungskosten erhoben werden sollen.

Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen:
a) Erschließungskosten welche bereits vor ca. 50 Jahren für den Bau der Straße entstanden sind
b) Kosten die aktuell durch die finale Fertigstellung der Straße (z.B zweiter Teerbelag, Anlegen eines Bürgersteiges, nachträgliche Absicherung gegen ein Abrutschen der Straße) entstehen.

Die Forderung der Kosten in Punkt b) sind meines Erachtens gerechtfertigt.

Meine Frage jedoch ist, gibt es eine Chance, sich rechtlich gegen die Forderung der bereits vor ca. 50 Jahren erstmals entstandenen Kosten für die Neuanlage der Straße zur Wehr zu setzen? Ist dieser Anspruch nicht schon verjährt? Kann ich von der Stadtverwaltung eine getrennte Ausweisung der Kosten nach a) und b) verlangen?

Mit freundlichem Gruß




Auftrag angenommen am 18.04.2009 20:11:32
Rechtsanwalt Robert Hotstegs
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Fachanwalt Verwaltungsrecht, Reiserecht, Kommunalrecht, Vereinsrecht, Kirchenrecht
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