Auftrag geschrieben am 08.10.2009 16:12:30Betreff: Erstellen eines Vetrages um Exklusivrechte an einem digitalen Charakter zu sichern
Rechtsgebiet: Medienrecht
Einsatz: € 150,00
Status: angenommen
Jetzt möchte die Werbeagentur von uns sämtliche digitale Daten haben, die zum Film gehören. Um zu vermeiden, dass die Werbeagentur mit unseren Avatar-Daten zukünftig eine dritte Firma beauftragt, oder sie selbst weitere Filme mit dem Avatar in gleicher oder abgeänderter Form erstellen, brauchen wir einen Vetrag, der uns die Exklusivrechte an dem Avatar sichert.
Bislang gibt es schon einen Vetrag zwischen uns und der Werbeagentur, wo verbeinbart ist, dass sie mit sämtlichen Daten uneingeschränkt arbeiten können. Es handelt sich dabei mehr um einen Standardvertrag wo keine Detailinformationen wie bspw. Avatar erwähnt werden. Diese Klausel im bisherigen Vertrag möchten wir mit diesem Vertrag zukünftig ausschließen.
Wir würden uns freuen wenn wir innerhalb von 24 Stunden
einen "Mustervertrag" bekommen könnten, welches speziell
die Exklusivrechte an einem digitalen Charakter sichert und die Klausel vom bisherien Vertrag für teilweise nichtig erklärt.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Anwalt ersucht
geschrieben am 09.10.2009 12:08:22
Sehr geehrte Damen und Herren,
grundsätzlich ist eine Exklusiv-Lizenz bzgl. des Avatars - gedacht als Computerprogramm - möglich, zu fragen habe ich jedoch, ob die Gegenseite mit der von Ihnen vorgeschlagenen Vertragsänderung überhaupt einverstanden ist.
Möglicherweise hätte Ihrer Anfrage inswoeit zunächst eine Beratung vorauszugehen, um das ideale Vorgehen bei Ihrer Interessenlage auszuloten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Sittig
Rechtsanwalt
geschrieben am 09.10.2009 12:08:22
Rechtsanwalt Markus Sittig
Königsplatz 57, 34117 Kassel, Tel: 0561 774053, Fax: 0561 775115
Markenrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Strafrecht, Betäubungsmittelrecht, Medienrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
grundsätzlich ist eine Exklusiv-Lizenz bzgl. des Avatars - gedacht als Computerprogramm - möglich, zu fragen habe ich jedoch, ob die Gegenseite mit der von Ihnen vorgeschlagenen Vertragsänderung überhaupt einverstanden ist.
Möglicherweise hätte Ihrer Anfrage inswoeit zunächst eine Beratung vorauszugehen, um das ideale Vorgehen bei Ihrer Interessenlage auszuloten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Sittig
Rechtsanwalt
Auftrag angenommen am 09.10.2009 18:38:03
Rechtsanwalt Markus Sittig
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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