Auftrag geschrieben am 23.06.2009 17:34:51
Erstellung kurze Vereinbarung für beide Parteien Verzicht Unterhalt/Umgang
Rechtsgebiet: Familienrecht | Status: angenommenSachverhalt: aus einer nun getrennten Partnerschaft (Partner des Kindes nicht miteinander verheiratet – ich, Ehefrau, noch verheiratet) geht ein Kind hervor. Daten folgen bei Auftragsannahme. Der Kindsvater ist nicht daran interessiert, die Vaterschaft anzuerkennen. Auch wünscht er kein Umgangsrecht oder Kontakt zum Kind. Dafür möchte er auch weder Unterhalt für mich noch für das Kind bezahlen. Er hat einen einmaligen Betrag von 1.000 Euro für Erstausstattung-/Entbindungskosten bezahlt.
Ich, Kindsmutter, akzeptiere dies (ich weiß sehr wohl auf was ich mich einlasse...). Im Gegenzug erhält er von mir auch keine weiteren Informationen mehr über das Kind (wieso auch?). Ich verzichte widerruflich auf Unterhalt für mich und das Kind.
Der Vater ist mit solch einer Vereinbarung einverstanden.
Dies zum Inhalt.
Es geht mir hier nicht um ein rein stichfestes juristisches Schreiben (was mit diesem Inhalt ja auch nicht möglich wäre), sondern darum, dass ich gerne meinem Kind – wenn es in ein paar Jahren danach, sprich nach seinem Vater , fragt – schriftlich zeigen kann, dass der Vater keinerlei Interesse an ihm hatte und dass der Kontakt nicht meinerseits unterbunden wurde.
Würde mir ein freundlicher Anwalt/Anwältin so eine Vereinbarung wie im oberen Teil beschrieben aufsetzen und als anwaltliches Schreiben versenden, sprich mit einem kurzen Anschreiben mit Briefkopf?
Kommunikations- und Portokosten werden selbstverständlich zusätzlich ersetzt.
Auftrag angenommen am 23.06.2009 17:51:57
Rechtsanwalt Michael Vogt
Payerstrasse 82, 72764 Reutlingen, Tel: 07121 128221, Fax: 07121 128223
Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Insolvenzrecht
Bewertungen: 435
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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