Auftrag geschrieben am 15.02.2012 12:13:46
Erwirkung einer einstweiligen Verfügung sowie Verfassen einer Klageerwiderung
Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € 200,00 | Status: angenommenIm Sommer letzten Jahres kündigte uns unser bisheriger Steuerberater.
Es gab Differenzen hinsichtlich abgerechneter Leistungen seitens des Steuerbüros.
In Summe Beträge unter 500 €
Das Steuerbüro hatte die Finanzbuchhaltung für die Steuerjahre 2009 und 2010
angefertigt, jedoch bisher noch keine Steuererklärung für diesen Zeitraum beim
Finanzamt abgegeben.
Die Abgabe der Steuererklärung wurde bereits mehrfach seitens des Finanzamts
angemahnt und man drohte uns ansonsten mit einer Steuerschätzung.
Unsere Bitte an den bisherigen Steuerberater noch diese bereits fertige Erklärung für
2009 abzugeben wurde abgelehnt.
Daraufhin beauftragten wir ein anderes Steuerbüro mit der Wahrnehmung unserer
Interessen.
Diese forderten beim alten Steuerberater alle Unterlagen an um die Steuerschätzung zu
vermeiden und eine Erklärung abzugeben.
Das alte Steuerbüro verweigerte jedoch die Herausgabe der Unterlagen und verwies auf
die strittigen Rechnungen.
Gleichzeitig wurde seitens des alten Steuerbüros Klage bei Gericht auf Zahlung 2er
Rechnungen eingereicht.
Die Klage erwies sich in Teilen als unzutreffend da auf Zahlung von Rechnungen
geklagt wurde die bereits seit Monaten bezahlt waren.
Das alte Steuerbüro änderte daraufhin seine Klage und erkannte an, dass ein Fehler
unterlaufen war.
Gleichzeitig klagte man nun Beträge einer anderen, ältere Rechnung aus 2010 mit ein
die man zum damaligen Zeitpunkt aus Kulanzgründen reduziert hatte.
Die Herausgabe der Unterlagen wird bis heute verweigert.
Das neue Steuerbüro konnte aufgrund der fehlenden Unterlagen keine Steuererklärung
abgeben und das Finanzamt erließ einen Schätzbescheid der sehr nachteilig für uns
ist.
Unser neues Steuerbüro kontaktierte mehrmals den bisherigen Steuerberater und wies
auf die Konsequenzen hin wenn die Unterlagen nicht heraus gegeben werden.
Leider ohne Erfolg.
Das neue Steuerbüro riet uns nun eine einstweilige Verfügung zu erwirken die die
Herausgabe der Unterlagen erzwingt.
Das Finanzamt hat eine letzte Frist gesetzt und beginnt ansonsten die Vollstreckung
der Steuerschätzung.
Außerdem würde die Steuerschätzung dann rechtswirksam werden, egal wie die spätere
Steuererklärung dann ausfallen würde.
Es soll also zum einen eine einstweilige Verfügung gegen das alte Steuerbüro und für
die Herausgabe der Steuerunterlagen 2009 und 2010 erwirkt werden und außerdem eine
Klageerwiderung im aktuellen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht verfasst werden.
Auftrag angenommen am 15.02.2012 13:19:40
Rechtsanwältin Anke Thiede
Thomasiusstraße 44, 06110 Halle (Saale), Tel: 034513506042, Fax: 034555872655
Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht, Strafrecht
Bewertungen: 16
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Die Annahmerklärung und weitere Kommunikation kann nur zwischen Mandant und Anwalt eingesehen werden.
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