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Auftrag geschrieben am 29.01.2010 02:33:58

Evtl. zu Unrecht privat versichert, rückwirkende Zahlung an gesetzliche Krankenkasse?

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Status: angenommen
Folgender Sachverhalt: Ich bin seit über einem Jahr Volllzeit (40h / Woche) angestellt, mein Gehalt liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Vorher war ich mehrere Jahre freiberuflich tätig; seitdem ich angestellt bin, nicht mehr. Parallel dazu habe ich seit über 5 Jahren und auch noch aktuell ein Gewerbe (Einzelunternehmer) mit einem sozialversicherungspflichtigen Angestellten (seit einigen Monaten Teilzeit, vorher Vollzeit) und meiner Frau als nicht sozialversicherungspflichtige Teilzeit-Angestellte (auf 400 EUR Basis).
Bisher habe ich angenommen, dass man als hauptberuflich selbstständig gilt (und somit nicht gesetzlich krankenversichert sein darf) - unabhängig von Stundenzahlen - , wenn man parallel zum Angestelltendasein noch sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigt; dieser Grundsatz wird aber jetzt durch die Prüfung in Frage gestellt.

Ich bin seit über 10 Jahren privat versichert, auch im Moment noch.

Im Rahmen einer Prüfung bei meinem Arbeitgeber taucht nun die Frage auf, ob ich nicht doch hätte gesetzlich versichert sein müssen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen, es gibt noch keinen Entscheid hierzu.

Folgende Fragen habe ich hierzu:
a) Nach welchen Kriterien und auf welcher rechtlicher Basis wird entschieden?
b) Wenn die Entscheidung die ist, dass ich gesetzlich hätte versichert sein müssen: Greift dies auch rückwirkend (!) ?
b1) Muss ich bzw. mein Arbeitgeber dann - ohne jede Gegenleistung - alle Beiträge rückwirkend nachzahlen?
b2) Aus welchem Rechtsgrund und auf welcher Rechtsbasis?
c) Was gibt ggf. für Möglichkeiten, die Entscheidung zu beeinflussen?
c1) Was wäre, wenn ich für die Zukunft meine Arbeitsstunden reduzieren würde und dabei die Jahresarbeitsentgeltgrenze immer noch überschreiten würde?



Auftrag angenommen am 29.01.2010 04:12:43
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Alexander Sauer
Q1, 8, 68161 Mannheim, Tel: 0621-40068230, Fax: 0621-40068250
Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Vertragsrecht
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