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Auftrag geschrieben am 12.11.2009 17:56:11

Ex-Freund bestellt auf anderen Namen,einigung mit Versandhaus

Rechtsgebiet: Strafrecht | Status: angenommen
Ich habe folgende Frage, mein Ex-Freund bestellte auf den Namen unseres 3 Jährigen Kindes. Ich könnte ihn anzeigen, allerdings frage ich mich, ob er bei den Versandhäusern anrufen kann und denen erklären kann, dass der Name ein Fehler war und ob sie ihn zukünftig unter seinem Namen anschreiben könnten, denn nur so würde er zukunftig Zahlungen tätigen können. Ich denke das auch die Versandhäuser froh sind, dass sie ihr Geld bekommen und nicht erst Anzeige erstatten müssen. Ich suche nach dieser Methode, weil er sich bereitstellte zu zahlen, ich meinem Sohn den Papa, den er eh nur alle 14 Tage sieht, nicht nehmen möchte und ich mir erhoffe das so der Name unseres kleinen Sohnes reingewaschen wird. Ich finde die ganze Aktion grausam und hoffe nur dass es eine andere Möglichkeit gibt, denn sonst muss ich ihn leider doch anzeigen. Den Namen meines Sohnes habe ich bereits sperren lassen. Ich erhoffe mir eine schnelle Antwort.

Liebe Grüße


Auftrag angenommen am 12.11.2009 18:06:45
Rechtsanwältin Marion Deinzer
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