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Auftrag geschrieben am 21.02.2011 14:46:33

Fälschlicherweise 20.000,- anstatt 200,00,-

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Status: angenommen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte auf ein Internet Projekt EUR 200,00,- bieten und habe ausversehen statt dem Komma, ein Punkt gesetzt und es wurden 20.000 da raus. Das besagt Internet projekt wurde zum Sofortkauf Preis für EUR 24.000 angeboten. Ist es aber NICHT wert.

Ich habe auch gleich drei Minuten Später versucht den Käufer zu Kontaktieren allerdings bis heute (14:20 Uhr) keine Rückmeldung erhalten.

Das Angebot wurde natürlich Sofort um 12:54 Uhr angenommen.

Hier der aktuelle Verlauf:

Am 14.02.2011 um 13:05 Uhr habe ich den Verkäufer gleich folgende E-Mail über E-Bay geschrieben;
Hallo,
es handelt sich da um ein Versehen. Ich wollte NIE 20.000,- auf Ihr Angebot bieten. Ich hatte eigentlich 200,- geboten. Wie es jetzt zu 20.000,- kann ich Ihnen auch nicht erklären. Ich bin zur Zeit Arbeitslos habe dementsprechend auch nicht so eine Summe an Geld zur Verfügung um dieses Webprojekt zu Zahlen. Natürlich ist mir auch ganz klar das Sie geschrieben haben das Spassbieter 50% der Summe zahlen sollten. Wie gesagt, ich habe aber nicht aus Spaß geboten sondern wollte lediglich 200,- bieten. Und mein Angebot für 200,- steht natürlich auch noch nach wie vor. Es ist ganz klar, dass ein Webprojekt dieser Größe keinen Wert von 20.000,- hat. Dafür ist dieses nicht ausgereift genug und Besitz auch keine Realen User. Soviel Branchenkenntnis habe ich schon. Ich bitte Sie daher, mein "Gebot" zurück zunehmen.
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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Am 14.02.2011 um 13:11 Uhr habe ich Ebay folgende E-Mail zukommen lassen:
Sehr geehrte Damen und Herren, durch einen Fehler bei Ihnen im System habe ich soeben einen Artikel für 20.000,- anstatt für die von mir geplanten 200,-. Der Fehler liegt daran das ich 200.00 eingegeben habe und nicht 200,00. Also liegt der Fehler in dem Punkt bzw. in dem Komma. Ihr System hat denn aus den 200.00, 20.000 gemacht. Mit freundlichen Grüßen
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Am 14.02.2011 um 13:21 Uhr habe ich eine Standard Mail von Ebay zurück erhalten unter welchen Voraussetzungen man Gebote zurück nehmen kann.
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Am 14.02.2011 um 20:50 Uhr habe ich Telefonisch mit E-Bay Kontakt aufgenommen um diesen Fall zu klären. Der Freundliche Herr meinte ich sollte dem Herren noch einmal Schreiben und hat sich dieses auch im System hinterlegt.
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Am 15.02.2011 um 11:06 Uhr habe ich dem Verkäufer erneut eine E-Mail über das Ebay System zukommen lassen.
Hallo, leider haben Sie noch nicht auf meine Nachricht von gestern reagiert. Nun habe ich mich gestern noch Persönlich mit E-Bay kurzgeschlossen. Das Gebot von mir wurde irrtümlich abgegeben da ich 200.00 und nicht 200,00 eingegeben habe, ist daraus 20.000 geworden. Das Gebot sollte so nicht abgegeben werden und wurde somit irrtümlich abgegeben. Da mir ein Irrtum bei der Erklärungserstellung unterlaufen ist, fechte ich den Vertrag an. Daher bitte ich Sie nochmals aufrichtig das Gebot von mir zu streichen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen, sowie auch E-Bay zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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Am 17.02.2011 erhielt ich per Post ein Schreiben von einem Anwalt(Das Schreiben hat das Datum: 15. Februar 2011); Sehr geehrter Herr ****, in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an das mich Herr ******, mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird insoweit anwaltlich versichert. Gegenstand meiner Beauftragung ist der am 14.02.2011 über www.ebay.de geschlossene Kaufvertrag über das Projekt ,,*****" zu einem Preis von 20.000,00 Euro zu der Artikelnummer: *******. Wie mein Mandant berichtet, weigern Sie sich, den Kaufvertrag zu bezahlen und den Kaufgegenstand abzunehmen. Nach § 433 BGB ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, der Sie zur Kaufpreiszahlung und Abnahme des Kaufgegenstandes verpflichtet. Ich fordere Sie daher namens und in Vollmacht meines Mandanten auf, den Kaufpreis in Höhe von 20.000,00 Euro zu bezahlen. Für den spätesten Zahlungseingang auf meinem Kanzleikonto habe ich mir den ... notiert. Sollten Sie die Frist furchtlos Versteichen lassen, befinden Sie sich in Verzug und machen sich insbesondere für meine Kosten schadensersatzpflichtig. Weiterhin habe ich meinen Mandaten dann zu raten, die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, ******
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Am 19.02.2011 um 13:39 Uhr habe ich eine Zahlungserinnerung per Ebay erhalten.
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Am 21.02.2011 um 08:39 Uhr wurde ich gemeldet wegen eines nicht bezahlten Artikels. Fallnr. ********
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Zu dem Artikel:
Der Artikel wurde bereits schon einmal am 05.02.2011 um 18:42 Uhr für 202,99 Verkauft. Die Artikelnummer war da: *******
Davor wurde der Artikel auch schon einmal Verkauft da in diesem Angebot bereits schon drin stand das der Vorige 50% des Gesamtbetrages Zahlen musste.

Zu dem Verkäufer:
Er gibt an bei Ebay Privat zu handeln. Bietet aber mehrmals die gleichen Artikel an.
Desweiteren besitz er einen zweiten Acount und verstößt somit auch gegen die Ebay Grundsätze. Er bietet regelmäßig auf seine eigenen Artikel.
Nachweise für alle aufgeführten Sachen liegen vor.

Ich bin nach wievor bereit den "Artikel" für 200,- zu erwerben aber nicht für 20.000,00,-.

Ich bedanke mich im Voraus bei Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen



Auftrag angenommen am 21.02.2011 14:55:11
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
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